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Wehrpflicht

Es besteht Wehrpflicht. Im Artikel 152 der Verfassung von 1992 wird festgestellt: ,,1. Die Verteidigung des Landes ist das Recht und die höchste und nicht abzulehnende Pflicht jedes Bürgers. 2. Der Militärdienst ist verpflichtend. Die Dauer der Leistung wird durch das Gesetz bestimmt."

Vor Mai 1991 war die Wehrpflicht im Gesetz Nr. 12/82 (Lei General do Servicio Militar) geregelt. Danach wurde sie als Teil des Friedensprozesses von Bicesse aufgegeben. 1993 wurde sie mit dem Gesetz Nr. 1/93 vom 26. März 1993 wieder eingeführt.(1) (2) (3)

Militärdienst

Nach dem Gesetz Nr. 1/93 können nur Männer im Alter zwischen 20 und 45 Jahren einberufen werden. (1) (3)

Eine andere Quelle stellt fest, dass auch Frauen im Alter zwischen 20 und 45 Jahren einberufen werden können. Sie werden derzeit aber nicht rekrutiert. (2)

Personen über 30 Jahre dienen nur in den Reservestreitkräften. (4)

Der Militärdienst dauert 3 Jahre und 4 Jahre für höhere Offiziersränge. Einige können länger beim Militär behalten werden. (5)

Der Militärdienst dauert im Heer 2 Jahre und in der Marine sowie der Luftwaffe 3 Jahre. (3)

Es scheint möglich zu sein, einen Dienst ohne Waffen abzuleisten. (6)

Zurückstellung und Wehrdienstausnahmen

Dazu sind keine Informationen erhältlich.

Rekrutierung

Nach dem Erlass Nr. 29/97 des Verteidigungsministeriums findet die Rekrutierung und Eingliederung in die Streitkräfte fünf Mal im Jahr statt; zwei Mal für einfache Soldaten und drei Mal für Offiziere. Die Zahl der jährlich Einzuberufenden wird durch den Ministerrat festgesetzt (Art. 4). (7)

Im März und September finden Rekrutierungen für das Militär statt. (8)

Im Juni 1993 wurde das Programm zur Rekrutierung intensiviert, um 10.000 Jugendliche einzuberufen. Drei Monate später waren aber nur 40% davon beim Militär. In den von der Regierung kontrollierten Regionen zeigen potentielle Wehrpflichtige einen ausgeprägten Widerwillen zur Armee zu gehen. (3)

Zwangsweise Rekrutierung

,,Rusgas", Drückerkolonnen, um Jugendliche in die Armee zu holen, waren vor der Friedensvereinbarung vom 1. Mai 1991 allgemeine Praxis. Als die Wehrpflicht 1993 wieder eingeführt wurde, wurden die Kampagnen zur zwangsweisen Rekrutierung fortgesetzt. Es gab 1994 verschiedene Berichte, dass diese Kampagne mittels Drückerkolonnen durchgeführt wurden. (9) (2)

Berichte weisen darauf hin, dass trotz der Beendigung des Durchkämmens der Innenstadt von Luanda zwecks Rekrutierung sie in einigen Vororten weiterhin stattfinden. Auf dem Land ist es eine weitverbreitete Praxis. Oft werden Minderjährige zwangsweise rekrutiert. Es wird berichtet, dass Kommandeure der Streitkräfte Polizeioffizieren Geld zahlen, um neue Rekruten zu finden. Diese können die Zwangsrekrutierung in der Regel aber durch Zahlung einer höheren Summe verhindern. (10)

Trotz des Wehrpflichtalters von 20, gibt es Berichte, dass Kinder schon mit 14 Jahren dazu gezwungen werden, sich beim Militär einzuschreiben. (11) (10)

Kriegsdienstverweigerung

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur Kriegsdienstverweigerung und keinen Ersatzdienst. (5) (12)

In der Verfassung wird keine Alternative zum Militärdienst erwähnt. Individuen, die aus verschiedenen Gründen keinen Militärdienst ableisten können, müssen beim Verteidigungsminister eine Ausnahme beantragen. (13)

Nach offiziellen angolanischen Quellen soll ein Ersatzdienst möglich sein. Die angolanische Regierung erklärte 1994, dass ,,es keine Probleme mit der Kriegsdienstverweigerung in Angola gibt. Diejenigen, die das Tragen von Waffen verweigern, werden gebeten, den Dienst im Verwaltungsbereich abzuleisten." (6) Nach dem Chef des Generalstabes der angolanischen Streitkräfte ,,legt der Artikel 10 des Gesetzes über den Militärdienst von 1993 fest, dass Kriegsdienstverweigerer, einschließlich Zeugen Jehovahs, nicht zur Ableistung des normalen Militärdienstes verpflichtet sind, aber für den für den Ersatzdienst vorgesehenen Zeitraum einen Gemeinschaftsdienst ableisten müssen. Dieser Dienst wird unter ziviler Leitung im zivilen Bereich abgeleistet, in Krankenhäusern, zivilen Baufirmen und Institutionen, die in der Unterstützung und öffentlichen Hilfe von Opfern von Katastrophen tätig sind. Um den Gemeinschaftsdienst, der von Kriegsdienstverweigerern abzuleisten ist, besser zu regulieren, debattiert der Ministerrat ein Gesetz über die Kriegsdienstverweigerung mit Bezug auf die schon im Gesetz festgelegten Prinzipien, wie oben dargelegt. Zur Zeit werden in den angolanischen Streitkräften Kriegsdienstverweigerer nicht länger vor Gericht gestellt, da es das gegenwärtige Gesetz nicht erlaubt; sie leisten mit ihrer Zustimmung einen Notgesellschaftsdienst ab. Es gibt ganz sicher keine Art gesetzlicher oder außergesetzlicher Repression mehr, was das offiziell anerkannte Direktorium der Kirche der Zeugen Jehovahs in Angola bestätigen kann." (8)

Dennoch sind Zeugen Jehovahs nach Angaben des Wachturms manchmal inhaftiert. (14)

Auch die britische Sektion von amnesty international stellte 1994 fest, dass es weder Regelungen für Kriegsdienstverweigerer noch eine zivile Alternative zum Militärdienst gibt. Diejenigen, die die Wehrpflicht verweigern, werden dadurch bestraft, dass sie ohne militärische Ausbildung in die gefährlichsten Kriegsgebiete geschickt werden. (15)

Militärdienstentziehung und Desertion

Strafen

Militärdienstentziehung und Desertion werden nach dem Militärstrafgesetzbuch (Lei dos Crimes Militares No. 4/94) vom 28. Januar 1994 bestraft. Versäumen der Ableistung des Militärdienstes wird mit 3 Tagen bis zu 2 Jahren Haft bestraft. Danach kann eine neue Einberufung zum Militärdienst erfolgen (Art. 29). (16)

Desertion in Friedenszeiten wird mit 2 bis 8 Jahren Haft bestraft. (16) (2) (8)

In Kriegszeiten oder während militärischer Einsätze beträgt die Strafe zwischen 8 und 12 Jahren. (16) (2)

Amnestie

Es gab verschiedene Amnestiegesetze. Am 12. Juli 1991 wurden alle Militärdienstentzieher, Kriegsdienstverweigerer und Deserteure amnestiert, deren Handlung vor der am 1. Mai 1991 erfolgten Unterzeichnung des Friedensabkommens stattfand. (17)

In ähnlicher Weise amnestierte das Amnestiegesetz vom 10. November 1994 nach der Unterzeichung des Lusaka-Protokolls Militärdienstentzieher und Deserteure für den Zeitraum vom 1. Oktober 1992 bis zum 20. November 1994. (1)

Praxis

Es ist nicht bekannt, ob in der Praxis Amnestie gewährt wurde.

Nach den angolanischen Streitkräften übersteigen die Haftstrafen für Deserteure nie 4 Jahre. Wenn die Hälfte der Strafe verbüßt wurde, werden Gefangene auf Bewährung freigelassen. (8)

Ein researcher von Human Rights Watch bemerkte 1994, dass dies nur "Theorie" ist und die Behandlung der individuellen Fälle variiert, abhängig z.B. von der Gegend oder dem damit befassten Armeekommandanten. Es gab massive Desertionen und die Gefängnisse waren bereits zu voll. In der Praxis wurden Deserteure oft schwer geschlagen und erneut einberufen. (18)

Während des bewaffneten Konflikts wurde die Militärdienstentziehung und Desertion oft damit bestraft, dass der Wehrpflichtige an die Kriegsfront geschickt wurde. (12)

Zwangsweise Rekrutierung durch UNITA und FLEC

Trotz der Friedensvereinbarung von 1994 rekrutiert UNITA weiter neue Soldaten. Die zwangsweise Rekrutierung von Kindern (Jungen wie Mädchen) ist, insbesondere in von der UNITA kontrollierten Gebieten, den nördlichen Provinzen Zaire und Uige, weitverbreitet. 1995 wurde über einen 11 Jahre alten Jungen berichtet, der zwangsweise in die UNITA-Einheiten rekrutiert wurde. Sie werden für Kampfzwecke oder als Träger rekrutiert. Das letztgenannte betrifft vor allem junge Frauen, die Waffen und Munition für die UNITA-Einheiten transportieren. (10)

UNITA erlaubt Zivilpersonen nicht, die von ihr kontrollierten Gebiete frei zu verlassen. (10)

Es wurde berichtet, dass der Dienst in den Einheiten der UNITA ,,unbegrenzt" durchgeführt wird und dass Deserteure schwer geschlagen und wieder einberufen werden. (18)

Es gibt keine Informationen über die Rekrutierungspraxis der verschiedenen Fraktionen der Front zur Befreiung der Enklave Cabinda (FLEC). FLEC ist für terroristische Angriffe verantwortlich. (19)

Jahresstatistik

Die Streitkräfte Angolas umfassen etwa 110.500 Soldaten - fast ein Prozent der Bevölkerung. Eine vereinigte nationale Armee im Umfang von 90.000 Mann unter Einbeziehung von 18.500 Mann der UNITA ist geplant, aber im Mai 1997 wurden nur 10.600 Soldaten der UNITA in die nationalen Streitkräfte integriert. Weitere 24.000 plus zusätzlichen 35.000 Mann der UNITA erwarten die Demobilisierung. (20)

Die Einheiten der FLEC umfassten 1991 schätzungsweise 500 Kämpfer. (19)

Jedes Jahr erreichen ca. 105.000 Männer das Wehrpflichtigenalter. (20)

Quelle

1 Außenministerium der Niederlande 1996: Ambtsbericht Angola, 25. April 1996. Den Haag, Niederlande

2 Bundesbehörde für Flüchtlinge, Schweiz, 1996. Länderinformation Angola

3 UNHCR Dokumentationszentrum, Genf: Angola: background information on conscription. AZ AGO3 vom 5. April 1994

4 amnesty international, Deutsche Sektion: Lagebericht Angola vom 31. August 1993

5 amnesty international: Conscientious objection to military service. London (GB), 1991

6 Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen: Report of the Secretary-General prepared pursuant to Commission resolution 1993/84 (and Addendum). Genf 1994

7 Angolanisches Verteidigungsministerium. Ausführungserlass Nr. 29/97. Diário da República, Serie I, No. 29 vom 20. Juni 1997

8 Brief des Büros des Chefs des Generalstabes der Angolanischen Streitkräfte an die britische Botschaft in Luanda vom 24. November 1993

9 UNHCR Dokumentationszentrum, Genf: Angola - are 'rusgas' still going on? Genf, AZ AGO2 vom 5. April 1994

10 Human Rights Watch, Afrika: Angola, Between War and Peace: Arms Trade and Human Rights Abuses since the Lusaka Protocol. New York 1996

11 D.E. Woods: Child Soldiers, the recruitment of children into the armed forces and their participation in hostilities. Quaker Peace and Service, London (GB), 1993

12 Außenministerium der Niederlande: Ambtsbericht Angola vom 7. November 1994, Den Haag, Niederlande

13 IRBDC: Telefoninterview mit der angolanischen Delegation durch den Vertreter der USA, New York, 20. Mai 1992

14 Jehova Witnesses: Letter to Glazer Delmar Solicitors. Watch Tower, London (GB), 27. Januar 1998

15 UNHCR Dokumentationszentrum, Genf: Angola - information regarding provisions for conscientious objection. AZ AGO11. Genf, 16. Dezember 1994

16 amnesty international, Deutsche Sektion: Brief an das VG Göttingen. AZ AFR 12-94.550 von 1994

17 Außenministerium der Niederlande: Ambtsbericht Angola vom 29. November 1991. Den Haag, Niederlande

18 UNHCR Dokumentationszentrum, Genf: Angola - Information on punishment for deserters. Genf, AZ AGO6 vom 12. August 1994.

19 DIRB vom 15. November 1995

20 Institute für Strategische Studien: Military Balance 1997/98, London

CONCODOC: Refusing to bear arms - a world survey of conscription and conscientious objection to military service. Angola. 6. Juli 1998. Auszüge. Übersetzung aus dem Englischen: Rudi Friedrich

\Human Rights Watch

Coalition to stop the Use of Child Soldiers

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