Internationale Kampagne: Schutz und Asyl für Menschenrechtsaktivistin Olga Karatch

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poster for the protection for olga campaign

Weil die litauischen Behörden der belarussischen Friedensaktivistin und Menschenrechtsverteidigerin Olga Karatch (Volha Karach) politisches Asyl verwehrt haben, wurde kürzlich die internationale Kampagne #protection4olga ins Leben gerufen, um Schutz und Asyl für die Leiterin der Organisation „Our House“ zu fordern. Karatch kämpft seit Jahren in Belarus für Menschenrechte, unter anderem für das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen. Deshalb wird sie von ihrem Heimatland, dessen Regime sie zur Terroristin erklärt hat, verfolgt. Ihr droht die Todesstrafe.

Litauen verweigerte ihr am 18. August 2023 politisches Asyl und bezeichnete Olga Karatch als eine „Person, die eine große Gefahr für die nationale Sicherheit der Republik Litauen darstellt“. Dennoch wurde ihr, vermutlich aufgrund internationaler Schreiben, die Politiker und Leiter verschiedener Organisationen an Behörden und litauische Botschafter in verschiedenen Ländern adressierten, ein einjähriger Aufenthalt gewährt. Dieser Aufenthaltstitel gibt ihr jedoch keinerlei Sicherheit hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus. Die Behörden könnten diese Entscheidung jederzeit revidieren und beschließen, sie abzuschieben.

Deshalb haben wir eine internationale Kampagne zum sofortigen Schutz der Menschanrechtsverteidigerin und Friedensaktivistin Olga Karatch ins Leben gerufen.

Die 1998 verabschiedete UN Erklärung zu den Menschenrechtsverteidigern erkennt „die wertvolle Arbeit von Einzelpersonen, Gruppen und Vereinigungen an, die zur wirksamen Abschaffung jeglicher Verletzungen von Menschenrechten und Grundfreiheiten von Völkern und Einzelpersonen beitragen".

Olga Karatch kann mit der von ihr geleiteten Organisation „Our House“ zahlreiche Maßnahmen zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte in Belarus und der belarussischen Bürger, die in andere Länder - wie Litauen - geflohen sind, vorweisen. Aus diesem Grund wurde ihre Organisation vom Internationalen Ständigen Friedensbüro für den Nobelpreis 2024 ausgewählt, zusammen mit dem Russian Movement of Conscientious Objectors und dem Ukrainian Pacifist Movement.

In der Resolution 66/164 der UN-Generalversammlung heißt es, Staaten sind dazu verpflichtet, alle Menschenrechte und grundlegende Freiheitsrechte aller Bürger zu schützen und insbesondere die von Menschenrechtsverteidigern, die „häufig bedroht und angefeindet werden und unter großer Unsicherheit leiden“. Sie müssen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Menschenrechtsverteidiger sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene zu gewährleisten, auch in Zeiten bewaffneter Konflikte und der Friedenskonsolidierung“.

Wir äußern unsere große Besorgnis darüber, dass „in einigen Fällen Gesetze und sonstige Maßnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Bekämpfung des Terrorismus missbräuchlich gegen Menschenrechtsverteidiger angewandt wurden oder dass sie deren Arbeit und Sicherheit in völkerrechtswidriger Weise behindert haben", wie es in der Resolution 22/6 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2013 zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern heißt, in der alle Staaten verpflichtet werden, Personen, die sich für die Menschenrechte einsetzen, zu schützen und nicht zu kriminalisieren.

  • Daher fordern wir die obersten litauischen Behörden, den Präsidenten der Republik Litauen, die Premierministerin und den Außenminister auf, die internationalen Standards einzuhalten und der belarussischen Menschenrechtsverteidigerin Olga Karatch, die in Litauen Zuflucht gesucht hat, Schutz und Asyl zu gewähren.

  • Litauen ist ein Mitglied der Europäischen Union. Wir wenden uns daher auch an die europäischen Institutionen und die EU-Vertretungen (Botschaften und Konsulate der EU-Mitgliedstaaten und Vertretungen der Europäischen Kommission), die gemäß den EU-Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern Menschenrechtsverteidiger unterstützen und schützen sollten.

  • Wir fordern außerdem unsere nationalen Regierungen auf Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz von Menschenrechtsverteidigern jederzeit und überall sicherzustellen.

  • Wir fordern die gesamte Zivilgesellschaft, vom einzelnen Bürger bis hin zum Journalisten und zu den institutionellen Vertretern in ganz Europa auf, sich für die Menschenrechte und diejenigen, die sie verteidigen, einzusetzen.

#ObjectWarCampaign: Russland, Belarus, Ukraine: Schutz und Asyl für Desserteure und Verweigerer.

Ein Musterschreiben, dass per E-Mail an die litauischen Behörden geschickt werden kann findet sich weiter unten und hier. Sie sind herzlich eingeladen dieses zu verwenden und sich für Olga Karatch einzusetzen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter: ask@news.house

Schreiben an die litauischen Behörden:

To:  President Gitanas Nausėda, e-mail: kanceliarija@president.lt or online form at https://www.lrp.lt/en/institution/letter-to-the-president/21930

Prime Minister Ingrida Šimonytė LRV, e-mail: LRVkanceliarija@lrv.lt

Speaker of Lithuanian Parliament Viktorija Čmilytė-Nielsen, e-mail: viktorija.cmilyte@lrs.lt

Minister of Foreign Affairs Gabrielius Landsbergis, e-mail: minister@urm.lt

Сc:          Our House, e-mail: info@nash-dom.info

Dear President, dear Prime Minister, dear Speaker of Lithuanian Parliament, dear Minister of Foreign Affairs,

I am writing to you because I am concerned about the safety and security of Ms Olga Karatch (Volha Karach), a peacebuilder and human rights defender from Belarus who has sought refuge in your country. Recently, on the 18th of August, the Lithuanian Immigration Authorities rejected her application for political asylum.

Ms Olga Karatch is part of the Belarusian opposition and had to leave her home country in 2020 before the protests against the rigged presidential elections. Her organization “VšĮ Tarptautinis pilietinių iniciatyvų centras „Mūsų namai” is registered in Lithuania since 2014.

Olga Karatch and her organization are fighting for human and civil rights in Belarus and against a possible direct participation of Belarus in the war in Ukraine. For that, they repeatedly have been threatened by the Lukashenko regime. The Belarusian KGB labelled her as a terrorist, and recently there have been death threats against her. If she returned to Belarus, she would face immediate arrest and conviction to many years of prison; even imposition of the death penalty cannot be ruled out.

The UN Declaration on Human Rights Defenders adopted in 1998 acknowledges ‘the valuable work of individuals, groups and associations in contributing to the effective elimination of all violations of human rights and fundamental freedoms of peoples and individuals’.

States have an obligation to protect all human rights and fundamental freedoms of all citizens, and, especially for human rights defenders who ‘frequently face threats and harassment and suffer insecurity’ ‘to take all measures necessary to ensure the protection of human rights defenders, at both the local and the national levels, including in times of armed conflict and peacebuilding’, as stated in UN General Assembly resolution 66/164.

We express our deep concern that ‘in some instances, national security and counter-terrorism legislation and other measures, such as laws regulating civil society organizations, have been misused to target human rights defenders or have hindered their work and endangered their safety in a manner contrary to international law’, as stated in UN Human Rights Council Resolution 22/6 of 2013 on the protection of human rights defenders, which commits all states to protect and not criminalise those who work to defend human rights.

Therefore, the situation is life threatening for her, and we ask you to extend your support to Ms Karatch and to allow her to stay in Lithuania and continue her work for human rights and peace under the secure status of being granted political asylum.

Yours sincerely,

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An:  President Gitanas Nausėda, E-mail: kanceliarija@president.lt oder per online Formular unter https://www.lrp.lt/en/institution/letter-to-the-president/21930

Premierministerin Ingrida Šimonytė, E-mail: LRVkanceliarija@lrv.lt

Sprecherin des lithuaischen Parlaments, Viktorija Čmilytė-Nielsen, E-mail: viktorija.cmilyte@lrs.lt

Außenminister Gabrielius Landsbergis, E-mail: minister@urm.lt

Сc:          Our House, E-mail: info@nash-dom.info

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Frau Permierministerin,

sehr geehrte Frau Parlamentssprecherin,

sehr geehrter Herr Außenminister,

Ich schreibe Ihnen, da ich um die Sicherheit und Unversehrtheit von Frau Olga Karatch (Volha Karatch) besorgt bin, einer Friedensaktivistin und Menschenrechtsverteidigerin aus Belarus, die in Ihrem Land um Asyl ersucht hat. Kürzlich, am 18. August haben die litauischen Einwanderungsbehörden ihren Asylantrag abgelehnt.

Frau Olga Karatch gehört der Opposition an und musste ihr Heimatland 2020 vor den Protesten gegen die manipulierten Präsedentschaftswahlen verlassen. Ihre Organisation “VšĮ Tarptautinis pilietinių iniciatyvų centras „Mūsų namai” ist seit 2014 in Litauen registriert.

Olga Karatch und ihre Organisation engagieren sich für Menschenrechte und setzen sich ein gegen eine mögliche direkte Beteildigung von Belarus im Ukrainekrieg. Deswegen wurden sie wiederholt von Lukaschenkos Regime bedroht. Der belarussische KGB hat sie zur Terroristin erklärt und kürzlich gab es Morddrohungen gegen sie. Bei einer Rückkehr nach Belarus würde sie sofort verhaftet und zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilt werden. Auch eine mögliche Todesstrafe kann nicht ausgeschlossen werden.

Die 1998 verabschiedete Erklärung zu den Menschenrechtsverteidigern erkennt "die wertvolle Arbeit von Einzelpersonen, Gruppen und Vereinigungen an, die zur wirksamen Abschaffung jeglicher Verletzungen von Menschenrechten und Grundfreiheiten von Völkern und Einzelpersonen beitragen".

Staaten sind dazu verpflichtet, alle Menschenrechte und grundlegende Freiheitsrechte aller Bürger zu schützen und insbesondere die von Menschenrechtsverteidigern, die „häufig bedroht und angefeindet werden und unter großer Unsicherheit leiden“. Sie müssen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Menschenrechtsverteidiger sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene zu gewährleisten, auch in Zeiten bewaffneter Konflikte und der Friedenskonsolidierung", wie es in der Resolution 66/164 der UN-Generalversammlung heißt.

Wir äußern unsere große Besorgnis darüber, dass „in einigen Fällen Gesetze und sonstige Maßnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Bekämpfung des Terrorismus missbräuchlich gegen Menschenrechtsverteidiger angewandt wurden oder dass sie deren Arbeit und Sicherheit in völkerrechtswidriger Weise behindert haben", wie es in der Resolution 22/6 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2013 zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern heißt, in der alle Staaten verpflichtet werden, Personen, die sich für die Menschenrechte einsetzen, zu schützen und nicht zu kriminalisieren.

Die aktuelle Situation ist für Frau Karatch lebensbedrohlich. Wir bitten Sie daher, Frau Karatch zu unterstützen und ihr zu erlauben, in Litauen zu bleiben und ihre Arbeit für Menschenrechte und Frieden unter dem sicheren Status des politischen Asyls fortzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

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