Gewissensfreiheit und Militärdenst in der kolumbischen Verfassung
Die Verfassung von 1991 markiert den derzeitigen Stand des Kampfes für die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung in Kolumbien. Auf der einen Seite, im Kapitel zu den Grundrechten, garantiert Artikel 18 zur Gewissensfreiheit das Recht, dass ,,niemand verpflichtet werden wird [...], gegen sein Gewissen zu handeln". Gleichzeitig verlangt Artikel 216, im Kapitel zu den öffentlichen Organen, dass ,,alle Kolumbianer ...