Aktionsrichtlinien NATO-ZU

zusammen entscheiden - gemeinsam handeln

Für die Aktionen gewaltfreien zivilen Ungehorsams haben wir uns im Bündnis NATO-ZU auf Richtlinien für unsere Aktion geeinigt. In diesen Richtlinien haben wir Zielsetzung, Grundlagen der Gewaltfreiheit und Entscheidungsprinzipien formuliert, sie dienen als Grundlage für unsere Aktion und sind unbedingt einzuhalten.

In unserer gewaltfreien Aktion wollen wir entsprechend der unten genannten Aktionsrichtlinien miteinander agieren. Dies heißt nicht, dass jede/r diese Richtlinien als eigene Weltanschauung teilen muss – sie sind lediglich eine Vereinbarung für diese Aktion.

1. Zielsetzung

Gewaltfreie Aktionen werden angewandt in Situationen, in denen Menschen- und BürgerInnenrechte verletzt werden. Es sind gesellschaftliche Verhältnisse, in denen menschliches Leben gefährdet, unterdrückt oder zerstört wird; in denen Menschen die Entfaltungsmöglichkeit genommen wird, Ungleichheit und Diskriminierung konstituiert sind. Zu dieser Zerstörung von Lebensgrundlagen trägt die Kriegspolitik der NATO bei. (-> Aufruf NATO-ZU) Mit Gewalt werden neue Verletzungen und Ungerechtigkeiten geschaffen, bestehende Konflikte eskaliert. Mit den vielfältigen Methoden der Gewaltfreien Aktion stellen wir uns dieser Politik in den Weg, machen die ungerechten Verhältnisse öffentlich und zeigen auf, welche Interessen hinter den NATO-Strategien stecken.

2. Keine Anwendung von Gewalt

Grundhaltung ist die Achtung der menschlichen Person und der Würde des Menschen. Das bedeutet sowohl den Ausschluss personenverletzender Gewalt als auch den Verzicht, den/die GegnerIn abwertend oder diskriminierend zu behandeln. Die Unterscheidung zwischen Person und Rolle ermöglicht es, den/die politische/n GegnerIn als Mensch zu akzeptieren und ihn/sie im Dialog in seiner/ihrer Rolle als RepräsentantIn des kritisierten Systems zu bekämpfen. Während unserer Aktionen führen wir keinerlei Waffen mit uns.

3. Größtmöglicher Schutz für alle Beteiligten

3.1 Bezugsgruppen

Um den größtmöglichen Schutz für alle Beteiligten zu erreichen, empfehlen wir, sich während einer direkten Aktion in Bezugsgruppen zu organisieren. Dies sind Gruppen, bestehend aus 8-10 Leuten, die sich gegenseitig kennen, sich ihrer Grenzen, Ängste und Ziele bewusst sind. Dies ermöglicht während der Aktion einen direkten Kontakt zu Gleichgesinnten, verhindert, dass Einzelpersonen in der Menge der Menschen unter- oder verloren gehen und ermöglicht es, aufeinander acht zu geben. Die Struktur der Bezugsgruppen ist zudem wichtig, um sich an Konsensfindungen im SprecherInnenrat beteiligen zu können (-> 4. Basisdemokratische Struktur).

3.2 Keine Drogen oder Alkohol

Um während einer Aktion sich und andere nicht durch unachtsames Verhalten und beeinträchtigte Wahrnehmung zu gefährden, verzichten wir vor und während einer gewaltfreien Aktion auf die Einnahme von Substanzen, die die Wahrnehmungen beeinträchtigen. Dies dient der Sicherheit der Einzelpersonen und der gesamten Aktionsgruppe.

4. Basisdemokratische Organisationsstruktur

Zu dem gewaltfreien Charakter einer Aktion gehört ein solidarischer und gleichberechtigter Umgang miteinander. Z.B. haben alle Gruppenmitglieder die Chance, sich gleichberechtigt an den Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

4.1 Konsensprinzip

Wir werden versuchen, Entscheidungen im Konsens zu finden, d.h. Entscheidungen, die für alle Teilnehmenden der Bezugsgruppe tragbar sind. Dabei darf es weder Mehr- noch Minderheiten geben (wie z.B. im Parlament). Es geht nicht um eine optimale Lösung für jede/n von uns, sondern um eine Lösung, die uns als Gruppe handlungsfähig macht, wobei jede/r verantwortlich die Lösung mitträgt. Konsens kann z.B. auch bedeuten, dass verschiedene Aktionen stattfinden, wenn wir uns auf eine nicht einigen können.

4.2 SprecherInnenrat

Bei Aktionen mit großen Gruppen hat es sich als sehr praktikabel herausgestellt, mit einem Rätesystem zu arbeiten. Dazu entsendet jede Bezugsgruppe (siehe unten) eine/n SprecherIn in den SprecherInnenrat. Der SprecherInnenrat ist das Gremium, in dem Ideen, Aktionsvorschläge und Organisatorisches vorgetragen wird.

Das „klassische“ Modell des Sprecher/innenrates lässt keine Entscheidungsbefugnisse zu. D.h., dort werden nur Informationen und Meinungen ausgetauscht und dann die Entscheidungsfragen in die Bezugsgruppen zurückgegeben. Entsteht großer Zeitdruck, dann überlegen alle gemeinsam, ob bestimmte Fragen im SprecherInnen-Rat entschieden werden sollen.

5. Transparenz

Zu den Merkmalen der gewaltfreien Aktion gehört es, dass die Aktionsplanungen vorab öffentlich angekündigt werden. Die gewaltfreie Aktion ist eine öffentliche Aktion, bei der wir außerdem die Möglichkeit haben, den eigenen Standpunkt mit Nachdruck darzulegen. Bei der Entscheidung für eine gewaltfreie Aktion zivilen Ungehorsams (z.B. eine Blockade) sollte jedeR selbst entscheiden, ob man/frau bereit ist, die persönlichen Konsequenzen des Handelns auf sich zu nehmen (z.B. das Risiko einer Verletzung, Verhaftung, strafrechtliche Verfolgung.

6. Konstruktiver Gegenentwurf

Gewaltfreie Aktionen besitzen neben dem ablehnenden immer auch ein konstruktives Element, einen Gegenentwurf zum kritisierten Zustand. Zu den politischen Alternativen zur militärgestützten Politik der NATO zählen Mittel und Verfahren einer zivilen politischen Konfliktbearbeitung (ZKB) mit dem Fernziel einer sozial gerechten und demokratisch organisierten Welt. Bezogen auf die Aktionsgruppe ist das der praktizierte basisdemokratische Umgang miteinander.

Theme
Institutions

Add new comment