Ukraine: Drop all charges against Vitaly Alekseenko immediately

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Poster for the joint statement

Am 16. Januar 2023 lehnte das Ivano-Frankivsk Berufungsgericht in der Ukraine die Berufung ab, die der 46-jährige Christ Vitaly Alekseenko gegen seine Verurteilung wegen der Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen. "Ich habe dem Gericht gesagt, dass ich zugebe, dass ich das Gesetz der Ukraine gebrochen habe.," sagte Alekseenko dem Forum 18, "aber nach dem Gesetz Gottes bin ich nicht schuldig.“ Wenn er das schriftliche Urteil bekommt, dass er für den 19. Januar erwartet, tritt die einjährige Gefängnisstrafe sofort in Kraft.

Das European Bureau for Conscientious Objection (EBCO), War Resisters’ International (WRI), International Fellowship of Reconciliation (IFOR) und Connection e.V. (Deutschland) erachten die Verurteilung des Kriegsdienstverweigerers Vitaly Alekseenko als eine eklatante Verletzung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das in Artikel 18 der International Covenant on Civil and Political Rights (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) garantiert wird. Dieses ist in Zeiten öffentlichen Notstands lt. Artikel 4.2. des ICCPR unabdingbar ist.

Die Organisationen bekunden ihre volle Solidarität mit Vitaly Alekseenko und fordern die ukrainischen Behörden auf, alle Anklagen gegen ihn unverzüglich fallen zu lassen.

Die Organisationen betonen, dass seine Verurteilung im Zusammenhang damit erfolgt, dass die Ukraine das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im aktuellen Ausnahmezustand ausgesetzt hat, und fordern die sofortige Aufhebung des entsprechenden Erlasses.

Die Organisationen erinnern auch an ihre scharfe Verurteilung der russischen Invasion in der Ukraine und fordern die Soldaten auf, sich nicht an Feindseligkeiten zu beteiligen, und alle Rekruten, den Militärdienst zu verweigern.

Die ukrainische Regierung sollte das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen, auch in Kriegszeiten, unter vollständiger Einhaltung der europäischen und internationalen Standards, unter anderem die durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgelegten Standards, wahren. Die Ukraine ist Mitglied des Europarates und muss weiterhin die Europäische Menschenrechtskonvention respektieren. Da die Ukraine jetzt Kandidat für den Beitritt zur Europäischen Union wird, muss sie die im EU-Vertrag definierten Menschenrechte und die Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs respektieren, zu denen auch das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen gehört.

Weitere Informationen zu dem Fall Vitaly Alekseenko's case, siehe: Forum 18

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