Am kommenden Donnerstag wird zum ersten Mal ein US-Deserteur Asyl in Deutschland beantragen, der im Irakkrieg eingesetzt worden war.
Mit seiner Asylantragstellung beruft er sich auf die sogenannte Qualifizierungsrichtlinie der Europäischen Union, die einen Schutz vor Verfolgung für einen Deserteur vorsieht, wenn "der Militärdienst Verbrechen oder Handlungen umfassen würde", die völkerrechtswidrig sind. Zugleich verweist er auf die Nürnberger Prozesse. Sie "setzten die Norm, dass niemand seine bzw. ihre Handlungen damit verteidigen kann, dass er/sie lediglich Befehle befolgt habe".