Türkei: Wird es ein Gesetz zur Kriegsdienstverweigerung geben?

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Nach einem Artikel in Today’s Zaman sind in der Türkei Gesetzesänderungen zur Frage der Kriegsdienstverweigerung vorgesehen. Dies folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall von Osman Murat Ülke von Januar 2006. Die geplanten Änderungen sind aber weit davon entfernt, die Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen.

Nach Angaben von Today’s Zaman sollen Kriegsdienstverweigerer nicht länger zwangsweise zum Militär einberufen werden, wenn sie sich in Haft befinden und sie sollen in dem Verfahren Zugang zu einem Rechtsanwalt haben. Sie sollen auch in den Genuss einer Bewährung kommen. Und: „Aufgrund der Warnungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und der Europäischen Union forderte letztes Jahr das Verfassungsgericht die Regierung auf, eine Regelung zu treffen, damit Kriegsdienstverweigerer ihre Strafe unter Aufsicht zu Hause verbüßen können. Infolgedessen entschied der Justizminister kürzlich, das Bewährungsgesetz zu ändern, damit Kriegsdienstverweigerer in den Genuss dessen kommen können.“

Diese geplanten Änderungen gehen nicht an die Wurzel des Problems in der Türkei: die Nichtanerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Sie versuchen nur einige der „erniedrigenden und unmenschlichen Behandlungen“ zu vermeiden, für die die Türkei in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dazu verurteilt wurde, eine Entschädigung an Osman Murat Ülke zu zahlen.

Und es bezieht sich auf die Aussage im Urteil, dass „das Gericht anmerkt, dass es keine gesonderte Regelung im türkischen Gesetz gibt, mit der diejenigen bestraft werden, die sich aus religiösen oder Gewissensgründen dem Tragen einer Uniform verweigern. Es sieht so aus, dass die relevanten Regelungen des Militärstrafgesetzbuches die sind, die die Befehlsverweigerung als ein Vergehen ansehen. Diese gesetzliche Regelung ist offensichtlich nicht hinreichend, um in angemessener Weise mit Situationen umzugehen, die sich aus der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ergeben. Aufgrund der unangemessenen Natur der gesetzlichen Regelungen für diese Situation sah und sieht sich der Antragsteller dem Risiko einer endlosen Serie von Strafverfolgung und Verurteilung gegenüber.“ (Absatz 61)

Nach dem, was bislang bekannt ist, sieht es so aus, dass die Gesetzesänderungen „relevante Regelungen“ zur Bestrafung der Kriegsdienstverweigerer vorsehen, aber nicht das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.

Übersetzung: Rudi Friedrich

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