Was bedeutet es, Mitglied im Rat der WRI zu sein?
Der Rat besteht aus Sektionsvertreter/innen, international gewählten Ratsmitgliedern, einem/r Vorsitzenden und einem/r Schatzmeisterin - alle diese Personen werden als Ratsmitglieder bezeichnet.
Alle Ratsmitglieder
Ratsversammlungen:
Bei den Ratsversammlungen kommen alle Ratsmitglieder sowie Beobachter/innen von Assoziierten und andere Beobachter/innen zusammen. Die Versammlungen sind ein Raum für administrative Angelegenheiten wie Finanzprüfungen, den Jahresbericht des Vorstandes und der Angestellten; aber auch für politische Diskussionen, Prioritätsbestimmung und praktische Planungen. Außer in den Jahren der Internationalen Konferenz trifft sich der Rat der WRI einmal jährlich. Die 2-3 tägigen Versammlungen finden in Verbindung mit einem 2-4tägigen Seminar statt, das von der jeweils gastgebenden Gruppe organisiert wird.
Die Internationalen WRI- Konferenzen finden alle 3-4 Jahre statt. Im Konferenzjahr gibt es zwei kurze Treffen des WRI-Rates: eins des alten Rates direkt vor der Konferenz und eins des neuen Rates gleich danach, bei dem die Verantwortlichkeiten besprochen und neu verteilt werden. Die Treffen finden gewöhnlich im Juli oder August statt.
Aufgaben bei den Treffen:
Die Ratsmitglieder sollten bereit sein, während den Seminaren als Referent/innen zu dienen, wenn sie darum gebeten werden. Sie sollten außerdem bereit sein, bei der Vorbereitung von Treffen mitzuhelfen und in Ausschüssen mitzuwirken, die während der Ratsversammlung tagen.
Aufgaben zwischen den Treffen:
Der Erfolg von WRI als Netzwerk und Organisation hängt von Menschen ab, die sich bei den Versammlungen engagiert einbringen und die von ihnen übernommenen Aufgaben nach ihrer Rückkehr nach Hause verantwortlich ausführen. Ratsmitglieder sollten eine realistische Einschätzung darüber haben, welche Verantwortlichkeiten sie zwischen zwei Treffen bewältigen können, sich aber auch im Klaren sein, dass wir ohne einen aktiven Rat nicht handlungsfähig sind. Alle Ratsmitglieder erhalten automatisch sämtliche Protokolle der Ratstreffen, der Vorstandssitzungen und die Tagesordnung zur jeweils nächsten Vorstandssitzung, um Kommentare einreichen zu können. Außerdem sind sie im WRI-internen sowie dem WRI-Info-email-Verteiler, auf den Alarmlisten für Kriegsdienstverweigerer und erhalten den Jahresbericht und alle Ausgaben des Zerbrochenen Gewehrs.
Die Hauptaufgaben eines Ratsmitgliedes sind es, Informationen des WRI-Büros zu lesen, sich an Diskussionen zu beteiligen, am Informationsaustausch über den WRI-internen email-Verteiler teilzunehmen und sich bei der laufenden Arbeit zu engagieren. Die Ratsmitglieder repräsentieren WRI nach außen und sollten WRI-Literatur, insbesondere das vierteljährlich erscheinende Zerbrochene Gewehr, verbreiten und die WRI-Dreijahreskonferenzen bewerben.
Für Ratsmitglieder mit mehr verfügbarer Zeit gibt es immer viel, was ihr tun könnt:
Fundraising: WRI muss eine breite Spender/innenbasis aufbauen und Stiftungsanträge schreiben, um finanzielle Mittel für unsere Aktivitäten zu erwirtschaften.
Diese Arbeit kann nicht das WRI-Büro allein bewältigen - sie muss weltweit geleistet werden. Ein erster Schritt könnte sein, dass ihr durch Anträge oder Unterstützungsaufrufe die Kosten für eure Teilnahme an WRI-Konferenzen und - Treffen finanziert.
Internationale Treffen: WRI wird oft eingeladen, an internationalen Konferenzen teilzunehmen oder eine/n Sprecher/in zu bestimmten Gruppen zu schicken. Deshalb werden alle Ratsmitglieder über ihre Interessen- und Wissenschwerpunkte und ihre Bereitschaft, WRI auf Veranstaltungen zu vertreten, befragt.
* International gewählte Ratsmitglieder
Bis zu 12 Ratsmitglieder werden durch eine geheime Abstimmung unter den Sektionen und den Assoziierten beim Geschäftstreffens der Internationalen Konferenz bzw. durch Briefwahl gewählt. Sie üben ihr Amt bis zur nächsten Internationalen Konferenz aus. Wählbar als Ratsmitglieder sind alle Mitglieder der Sektionen sowie Einzelmitglieder. Diese 12 repräsentieren keine der WRI angeschlossenen Gruppierungen, sondern werden wegen ihres Beitrages als Personen gewählt. Die gewählten Mitglieder können keine/n Vertreter/in ernennen, wenn sie an einem Treffen nicht teilnehmen können.
Jedes international gewählte Ratsmitglied ist für die Buchung seiner/ihrer eigenen Reisetickets zu den Versammlungen veranwortlich und sollte mindestens 50 Pfund zu den Reisekosten beitragen. WRI zahlt zusätzlich maximal 150 Pfund für die Reisekosten von Mitgliedern aus Europa und Nordamerika und bis zu 350 Pfund für Teilnehmer/innen aus anderen Kontinenten. Dabei kann jeweils nur der günstigste Reiseweg bezuschusst werden. WRI übernimmt die Kosten für die Unterbringung während der Ratsversammlung. Für die Verpflegung sollen die Teilnehmer/innen selbst aufkommen. Alle Ratsmitglieder werden gebeten, zur Finanzierung der Kosten so weit wie möglich selbst beizutragen (z.B. durch Fundraising für ihre Reisekosten).
Ratswahlen:
Wahlvorschläge für Ratsmitgliedschaften müssen dem WRI-Büro 90 Tage vor Beginn der Internationalen Konferenz vorliegen. Jede/r Kandidat/in wird gebeten, bis zu 200 Wörter über seine/ ihre Person und Schwerpunkte innerhalb von WRI zu schreiben und eine Arbeitsgruppe zu nennen, in der mitzuarbeiten er/sie sich verpflichtet. Diese Papiere werden in Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch den Sektionen und den assoziierten Organisationen zugesandt. Während der Internationalen Konferenz werden die Kandidaten/innen vorgestellt. Vertreter/innen der der WRI assoziierten Organisationen, die an der Dreijahreskonferenz teilnehmen, erhalten ebenfalls Stimmzettel. Jede Sektion, assoziierte Organisation oder -publikation, die nicht an der Konferenz teilnehmen kann, hat das Recht auf Stimmabgabe auf dem Postweg, die bis eine Woche vor Beginn der Konferenz erfolgt sein muss.
* Sektionsvertreter/innen
Die Sektionsvertreter/innen spielen eine wichtige Rolle bei der Verknüpfung der Sektion mit der Internationalen als Ganzer. Ihre Hauptaufgabe ist es, WRI für die Sektionsmitglieder lebendig werden zu lassen und im Gegenzug die Internationale auf die Arbeit und Perspektiven der Sektion aufmerksam zu machen. Jede/r Sektionsvertreter/in muss für das jährliche Ratstreffen einen Sektionsbericht im Umfang von einer Seite verfassen.
Der/die Vertreter/in wird von der Sektion gewählt, die auch seine/ihre WRI-Aktivitäten finanziert. Wir empfehlen den Sektionen, ihre Vertretung jeweils von einer Internationalen Konferenz bis zur nächsten zu wählen, um synchron zu den gewählten Ratsmitgliedern arbeiten zu können.
Die Arbeit der Sektionsvertreter/innen:
* in der Sektion
Gewährleiste, dass WRI ein Thema ist und bleibt:
- Berichte über WRI-Treffen und Rundschreiben des WRI-Büros.
- Leite e-mails und Informationen von WRI weiter.
- Informiere die Entscheidungsgremien deiner Sektion über Anfragen von WRI, den Arbeitsgruppen oder anderen Mitgliedsorganisationen.
- Informiere die Öffentlichkeitsarbeit deiner Sektion über Nachrichten oder Artikel der WRI, die verbreitet werden müssen.
- Erzähle anderen Sektionsmitgliedern von Arbeitsgruppen, die sie interessieren könnten.
- Ermutige deine Sektion,
- Veranstaltungen über Gefangene für den Frieden und zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerer zu organisieren.
- eine/n Vertreter/in von WRI zu einer Sektionskonferenz oder einem Treffen einzuladen.
- eine Redenreise zu organisieren, um Aufmerksamkeit für WRI oder eines unserer Themen zu gewinnen.
- an der Internationalen Konferenz teilzunehmen.
- Gastgeberin für ein Event der WRI zu werden (Ratsversammlung, Bildungskonferenz, Seminar, Internationale Konferenz)
- den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen und, wenn möglich, zu erhöhen.
- Anstecker mit dem Zerbrochenen Gewehr zu verkaufen.
* in der WRI
Lies alle Rundbriefe des WRI-Büros und stell sicher, dass das Büro weiß, was in deiner Sektion passiert und wer darin für was verantwortlich ist - z.B. für Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit und den Newsletter.
Ermutige Einzelpersonen oder Gruppen innerhalb deiner Sektion, die einen bestimmten Schwerpunkt haben (z.B. Trainings für Gewaltfreiheit), sich einer WRI Arbeitsgruppe anzuschließen oder etwas für die Internationale Konferenz vorzubereiten.
Sende Kopien deiner Berichte für die Sektion an das WRI-Büro. Sorge dafür, dass das Büro Kopien der Magazine und Publikationen deiner Sektion erhält. Nutze WRI, um Aktivitäten deiner Sektion zu internationalisieren:
- Aufrufe zu Solidaritätsaktionen
- Teilen von Informationen oder Fähigkeiten deiner Sektion
Alle Protokolle werden nur auf Englisch verfasst. Das Büro versucht, sie zusätzlich ins Spanische zu übersetzen - andere Sprachen sind leider nicht möglich. Es wäre deshalb nützlich, wenn du bei den Übersetzungen helfen könntest.
* Der Vorstand:
Der Rat ernennt den Vorstand gleich im Anschluss an die Internationale Konferenz im Rahmen seiner Versammlung. Zusätzlich zu dem/der Vorsitzenden werden noch drei oder vier andere Mitglieder aus dem Rat gewählt (sowohl international gewählte Mitglieder als auch Sektionsvertreter/innen). Die Mitarbeit im Vorstand ist wesentlich zeitaufwändiger als die Mitgliedschaft im Rat. Er trifft sich sowohl bei den jährlichen Ratsversammlungen als auch an zwei zusätzlichen Wochenenden im Jahr in London, hinzu kommen Internetkonferenzen. Manchmal wird von einzelnen Mitgliedern im Vorstand erwartet, an weiteren Treffen - politischen (z.B. Netzwerktreffen), internen (z.B. eine Arbeitsgruppe) oder organisatorischen (z.B. Personalausschuss) - teilzunehmen.
Der Vorstand ist an die Entscheidungen des Internationalen Geschäftstreffens und der Ratsversammlungen gebunden. Er diskutiert die politischen Entwicklungen zwischen den Ratsversammlungen, ist aber vor allem mit praktischer Arbeit und Entscheidungen konfroniert (für weitere Infos über die Aufgaben des Vorstands siehe die Protokolle der Treffen). Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine vollständige Erstattung ihrer Reisekosten (selbstverständlich für den billigsten und kürzesten Reiseweg) und ein Mittagessen an Sitzungstagen. Unterkunftsmöglichkeiten werden bei Bedarf von Mitarbeiter/innen organisiert. Sämtliche anderen Ausgaben, inklusive Frühstück und Abendessen, trägt das Vorstandsmitglied selbst. Bei dringenden Entscheidungen werden die Mitglieder per email kontaktiert. Auf diesem Wege erhalten sie auch ständige Informationen über aktuelle Entwicklungen aus dem Büro. Zu Beginn ihrer drei- bis vierjährigen Dienstzeit teilen die Vorstandsmitglieder die Verantwortungsbereiche unter sich auf. Die Sitzungsleitung und Protokollführung rotiert zwischen den Mitgliedern.
Wie der Vorstand ernannt wird:
Die Ratsversammlung vor der Internationalen Konferenz stellt einen kleinen "Nominierungsausschuss" zusammen, dessen Aufgabe es ist, mit den für die Arbeit im Vorstand interessierten Mitgliedern zu sprechen und die Ansichten der anderen zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss präsentiert dann einen Vorschlag für die Besetzung des Vorstandes, der bei der Versammlung nach Abschluss der Konferenz bestätigt werden muss. Die Team-Zusammensetzung sollte in Bezug auf Geschlecht, politische Einstellung, Profession und geographische Herkunft ausgeglichen sein und in der Lage sein, mit dem ihm zugewiesenen Budget auszukommen. Falls ein/e Sektionsvertreter/in ernannt wird, sollte die Sektion zugestimmt haben, dass diese/r Vertreter/in für die Dauer von 3-4 Jahren im Amt bleib. Die Sektion bleibt finanziell verantwortlich für die Teilnahme an den Ratsversammlungen, während WRI für die Kosten der Vorstandssitzungen aufkommt.
* Gremien und Organe der WRI
Das WRI Büro ist der Kommunikationsknotenpunkt der gesamten Organisation. Hier arbeiten zwei für das inhaltliche Programm verantwortliche Vollzeitangestellte sowie eine Finanz- und Verwaltungsfachkraft mit einer halben Stelle.
Der WRI-Rat trifft sich einmal jährlich. Dabei wird die Teilnahme des/der Vorsitzenden, des/der Schatzmeister/in und der 12 gewählten Ratsmitglieder und Sektionsvertreter/innen erwartet. Vertreter/innen aller Mitgliedsorganisationen sind willkommen; ein Stimmrecht haben jedoch nur die Ratsmitglieder.
Der WRI Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden (gewöhnlich gleichzeitig dem/der Schatzmeister/in) und drei oder vier anderen Ratsmitgliedern. Er kommt drei Mal jährlich zusammen, davon einmal bei der Ratsversammlung. Die Protokolle der Sitzungen werden allen angeschlossenen Organisationen zugesandt. WRI stellt die Reise- und Mittagsessenskosten an Sitzungstagen für die Vorstandsmitglieder.
Aktuell bestehen WRI- Arbeitsgruppen zu bestimmten Programmen (Kriegsprofiteure und Das Recht, das Töten zu verweigern), bestimmten Regionen (Afrika, Kolumbien) und Themen (Frauen, Trainings zu Gewaltfreiheit). Für konkrete Projekte werden Adhoc-Unterauschüsse gebildet (wie für die Dreijahreskonferenzen).
Es gibt drei Arten von Mitgliedschaften:
Eine Sektion ist eine Organisation, in der jedes Mitglied der WRI-Erklärung zustimmen muss. Die meisten Sektionen decken ein bestimmtes geographisches Territorium ab, dies ist jedoch keine Voraussetzung. Assoziierte Organisationen und Assoziierte Publikationen akzeptieren die WRI- Erklärung, verfügen jedoch nicht über ein Mitgliedersystem, das die persönliche Zustimmung aller zur Erklärung notwendig macht. Die Sektionen besitzen mehr Einfluss als Assoziierte. Obwohl Assoziierte lediglich eine/n Beobachter/in zu den Ratstreffen entsenden können, sind sie aufgerufen, diese Person für eine vollständige Ratsperiode zu ernennen, um die Kontinuität der Information und Zusammenarbeit zu verbessern und eine/n klare/n Ansprechpartner/in für das WRI-Büro zu haben. Die Aufgaben der Sektionsvertreter/innen können als Handlungsleitfaden für die Beobachter/innen gesehen werden.
Einzelmitglieder: Jede Person, die nicht in eine der bestehenden Sektionen der WRI eintreten möchte, kann als Einzelmitglied die WRI-Erklärung unterschreiben. Einzelmitglieder können sich in Arbeitsgruppen oder anderen Aktivitäten der WRI einbringen. Von ihnen wird ein finanzieller Beitrag erwartet, im Gegenzug erhalten sie Das zerbrochene Gewehr und aktuelle Alarm-mails. Jedes Einzelmitglied kann als Beobachter/in den Ratstreffen beiwohnen. Je fünf Einzelmitglieder (einschließlich Sektionsmitglieder) können Kandidat/innen für den Rat oder den Vorsitz vorschlagen. Ein Wahlrecht bei den Treffen steht Einzelmitgliedern nicht zu.
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