Der "Fall Hermaja"

Finnischer KDVer beantragt Asyl in Belgien

Im Juli 2001 wurde Jussi Hermaja von einem finnischen Gericht wegen totaler Kriegsdienstverweigerung verurteilt - nichts besonderes, eben einer von jährlich ungefaehr 70 Fällen. Doch im Gegensatz zu den meisten anderen Kriegsdienstverweigerern meldete sich Jussi Hermaja nicht zum Antritt seiner Haftstrafe, sondern floh im Oktober 2001 nach Belgien, und beantrage dort Asyl. Das war der Anfang eines ganz speziellen Asylfalles.

Belgien war als Land gut gewählt. Es ist das einzige Land der Europäischen Union, dass BügerInnen anderer EU-Staaten als potentielle Asylbewerber akzeptiert. Trotzdem lehnte der Generalkomissar für Flüchtlinge Jussi Hermaja's Antrag auf Asyl mit der Begründung ab, dass die Länge des Ersatzdienstes in Finnland keinen strafbaren Charackter hat (auch wenn sie doppelt so lang ist wie der Militärdienst). Der belgische Gerichtshof hat diese Entscheidung im März 2004 bestätigt. Es bleibt nun abzuwarten, ob Belgien Massnahmen ergreift, um Jussi Hermaja nach Finnland abzuschieben, wo ihn 197 Tage im Gefängnis erwarten würden.

Jussi Hermaja hat ausserdem gegen seine Verurteilung Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eingelegt. Eine Entscheidung ist jedoch in der näheren Zukunft eher unwahrscheinlich.

Andreas Speck
Mehr Information: http://www.hermaja.org

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