Irom Sharmila Chanu

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Start of detention
End of detention
Description

Am 2. November 2000, nach einem Massaker der indischen Armee an 10 ZivilistInnen in Malom, Manipur, entschied sich Irom Sharmila Chanu, eine Poetin aus Manipur, in den Hungerstreik zu treten. Am 6. November 2000 wurde sie von der Polizei verhaftet und wegen Selbstmordversuchs (Artikel 307 des indischen Strafgesetzbuches) angeklagt.
Am 21. November 2000 wurde ein Plastikschlauch in ihre Nase eingeführt, und sie wurde mit einer Nährlösung ernährt. Sie wird seitdem zwangsernährt und überlebt mit dieser Nährlösung und in Einzlelhaft als Hochsicherheitsgefangene seit mehr als 10 Jahren. Jedes Jahr wird sie routinemässig freigelassen und erneut inhaftiert.