Venezuela Gesetz über die Erfassung und Musterung zum Zwecke der vollumfänglichen Verteidigung des Volkes

Jovenes del ejercito Bolivariano de Venezuela
Author(s)
Marcela Paz

Am 25. Juni 2014 verkündete das venezolanische Parlament im amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 40.440 „Das Gesetz über die Erfassung und Musterung zum Zwecke der vollumfänglichen Verteidigung des Volkes“, welches das Gesetz über die teilweise Reform des Gesetzes über Rekrutierung und Musterung außer Kraft setzt, das am 16. November 2010 von der Regierung verabschiedet und im amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 39.553 verkündet wurde und mit dem die Einschreibung zum Wehrdienst wieder zum Normalfall wird.

Der Hauptverantwortliche für die obligatorische Erfassung der Wehrpflichtigen ist der Präsident der Republik, welcher diese Aufgabe mit Hilfe des „Ministeriums der Macht des Volkes für das Verteidigungswesen und andere staatliche Organe“ erfüllt.

Das Verfahren zur Erfassung der Wehrpflichtigen wird jährlich in Form von drei Kontingenten (Januar, Mai, September) durchgeführt. Diese Kontingente werden gleichmäßig auf die verschiedenen Aufgabenbereiche der FANB genannten Streitkräfte verteilt: Heer, Marine, Militärpolizei (Guardia Nacional), Luftwaffe und Bürgergarde (milicia).

Zu den wichtigsten Aspekten des angesprochenen Gesetzes zählen für uns die folgenden:

  • Geltungsbereich: Die in dem genannten Gesetz enthaltenen Bestimmungen sind auf gebürtige oder eingebürgerte männliche Venezolaner einer bestimmten Altersgruppe, juristische Personen, Behörden und private Einrichtungen anzuwenden, abgesehen von staatlichen oder militärischen Behörden mit Verantwortung im Rahmen der Verfahren der Erfassung und Musterung in Einklang mit dem Wortlaut des o. a. Gesetzes und der in ihm enthaltenen Bestimmungen.
  • Alter: zu verstehen im Sinne der Wehrpflichtigenerfassung; das zugehörige Alter liegt im Bereich von 18 bis 60 Jahren; entsprechend erfüllen alle Venezolanerinnen und Venezolaner, die dieser Altergruppe angehören, die Kriterien für die Erfassung als Wehrpflichtige. Zum Zwecke der Konformität mit dem Wehrdienst erfolgt die Festlegung auf die Altersgruppe zwischen dem jeweils vollendeten 18. und 30. Lebensjahr. Dies entspricht zahlenmäßig einer beträchtlichen Verringerung im Vergleich zu dem außer Kraft gesetzten Gesetz, welches eine Altersgrenze bei 60 Jahren vorsah. Dennoch wird der Bereich der Zusammenarbeit für die Erfassung Wehrpflichtiger ausgeweitet, konkret auf natürliche und juristische Personen, egal ob gebürtige oder eingebürgerte Venezolaner, damit diese ihren Beitrag zur Erfassung der Wehrpflichtigen leisten, und das auch Hand in Hand mit den zuständigen Verwaltungsbehörden.

Artikel Nr. 41 legt fest, dass alle Venezolaner mit ständigem Wohnsitz im Ausland im Wehrpflichtigenregister eingeschrieben bleiben müssen, wobei eine Zuwiderhandlung sowohl behördliche als auch strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann.

– Verbot der gewaltsamen Einberufung: Laut Artikel Nr. 5 des o. a. Gesetzes ist die gewaltsame Einberufung verboten. Venezolanische Staatsbürger dürfen nicht gewaltsamer Einberufung unterzogen werden, und ein Staatsdiener, der eine solche anordnet oder ausführt, wird so bestraft, wie es das zugrunde liegende Gesetz vorsieht. Dennoch kann, wer als Wehrpflichtige(r) erfasst ist, zu dem Kontingent an Venezolanern gehören, die auf Grundlage einer jährlichen Reservistenquote, welche der Präsident der Republik und die strategischen Oberbefehlshaber der venezolanischen Streitkräfte festlegen, einberufen werden.

Das neue Gesetz legt bezüglich seiner Zielsetzungen die direkte Zusammenarbeit zwischen den Bürgern und den strategischen Oberbefehlshabern der Streitkräfte fest. Gemäß den Artikeln 13, 22, 23 und 36 können persönliche Daten angefordert werden. Hierdurch wird festgeschrieben, dass natürliche und juristische Personen, seien sie gebürtige oder eingebürgerte Venezolaner, und auch die Standesämter die Pflicht zur Zusammenarbeit mit und zum Anbieten von Unterstützung gegenüber dem Präsidenten, den Gourverneuren, Bürgermeistern und Standortvorgesetzten des Militärs haben, und auch zum Dienst an ihrem eigenen Volk. Dies ergänzt die Erarbeitung des Konzepts der „Reservistenquote“, die einem Kontingent an Bürgern entspricht, welche im Kriegsfall an die Stelle von Soldaten treten können.

In Artikel Nr. 28 ist festgelegt, dass diejenigen, die einberufen werden, um Angehörige der Streitkräfte zu ersetzen, grundsätzlich militärischem Recht und weiteren Gesetzen und Vorschriften der venezolanischen Militärgerichtsbarkeit unterliegen. Über sie wird in derselben Weise gerichtet und sie unterliegen denselben Verpflichtungen wie ein Militärangehöriger und nicht wie ein „normaler“ Bürger.

Als solche geborene wie eingebürgerte Venezolaner im wehrfähigen Alter sind jeweils einem der im Folgenden genannten Zustände zuzuordnen:

  • aktiv
  • beurlaubt
  • Reservist
  • Verweigerer

Als Verweigerer einzuordnen sind:

  • natürliche Personen der genannten Altersgruppe, die sich binnen der im Gesetz genannten Frist nicht in das Wehrpflichtigenregister eintragen
  • natürliche Personen der genannten Altersgruppe, die sich in das Register eingetragen haben, im Anschluss an ihre Einberufung jedoch weder Wehrdienst noch Zivildienst leisten
  • juristische Personen, die binnen der im Gesetz genannten Frist nicht ihre Registrierungspflichten erfüllen

Es gibt Gründe, aus denen der Wehrdienst im Rahmen der Wehrpflicht umgangen werden kann, ohne als Wehrdienstverweigerer eingestuft zu werden:

  • vorübergehende Bescheinigung der Wehrunfähigkeit
  • dauerhafte Bescheinigung der Wehrunfähigkeit
  • wer eine Heiratsurkunde oder Bescheinigung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorlegt
  • wer dauerhaft alleiniger Erwebstätiger eines Haushalts ist
  • Absitzen einer Haftstrafe nach rechtskräftiger Verurteilung

Artikel Nr. 71 legt fest, dass diejenigen, die als Wehrpflichtige erfasst und zur Ableistung ihres Wehrdienstes einberufen sind, als ungeeignet für Kriegseinsätze eingestuft werden können, wobei eine solche Begründung im Ermessen der für die Musterung zuständigen Beamten liegt.

In Übereinstimmung mit den vorgenannten Begründungen wird in Artikel Nr. 83 festgelegt, dass an einer Hochschule Studierende auf entsprechenden Antrag hin Zivildienst anstelle des Wehr-/Militärdienstes ableisten können. Wie in Artikel Nr. 89 festgelegt handelt es sich dabei um außerplanmäßige Auszeiten aus medizinischen und sozialen Gründen, die zu definieren sind.

Ausschließlich von IVSS bescheinigte vorübergehende oder dauerhafte Unfähigkeit zu Wehr- oder Kriegsdienst wird als Begründung dafür, diesen nicht ableisten zu müssen, anerkannt. Aus diesem Grund wird von juristischen Personen, welche die Quote von 5 % Beschäftigten mit einer solchen „Unfähigkeit“ in ihrem Betrieb einhalten, die Registrierung Wehrpflichtiger gefordert.

Anstellungen, Verpflichtungen oder Beschäftigungsverhältnisse: Arbeiter und Angestellte können nicht von ihrer Verpflichtung im Zuge der Festlegung der rechtskräftigen Reservistenquote befreit werden. Vielmehr legt Artikel Nr. 33 fest, dass der Arbeitgeber die Teilnahme seiner Beschäftigten an militärischen Übungen und Einsätzen erleichtern und diesen auch ihre Arbeitsstelle und ihr Gehalt/ihren Lohn garantieren muss. Das Gesetz legt fest, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, von seinen Beschäftigten zu verlangen, dass sie in das Wehrpflichtigenregister eingetragen sind oder sich in dieses eintragen. Bei Zuwiderhandlung kann der Arbeitgeber von den zuständigen Verwaltungsbehörden eine Strafe auferlegt bekommen und auf dem Dienstweg sanktioniert werden, z. B. wenn es um die Ausstellung von Zertifikaten des Typs „Solvencia laboral“ geht.

Register für vollumfängliche Verteidigung: eine Dienstleistung der öffentlichen Hand, dauerhaft, kostenlos, automatisiert und bindend, ausgerichtet auf die Einschreibung der natürlichen Person im erforderlichen Alter und die juristische Person sowie auf die Aktualisierung der personenbezogenen Daten.

Einschreibung und Aktualisierung von Daten: Die natürliche Person im erforderlichen Alter und die juristische Person müssen sich in das „Register für vollumfängliche Verteidigung“ einschreiben und dort ihre Daten aktuell halten. Dies erfolgt über den zuständigen Militärbezirk oder das Register der Gemeinde oder des Kirchenbezirks, in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der eigene Wohnort fällt. Die für die Einschreibung oder Aktualisierung erforderlichen Dokumente gehen aus den gesetzlichen Vorschriften hervor.

Die Sanktionen, die man sich durch Unterlassen der Registrierung als natürliche Person einhandeln kann, sind folgende:

  • Unterlassen der Einschreibung im Falle natürlicher Personen: 5 bis 15 Abgabeneinheiten (U.T.) (Art. 100)\ zwischen Bs 885 und Bs 2655
  • Geldstrafe für natürliche Personen wegen Unterlassung der Aktualisierung ihrer Daten: 5 bis 10 U.T. (Art. 102)\zwischen B.s 885 und B.s 1770
  • Unterlassen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst im Anschluss an die Erfassung als Wehrpflichtiger: 50 bis 100 U.T. (Art. 105) zwischen B.s 8850 und B.s 17.700
  • Zuwiderhandelnde Beamte: 300 bis 500 U.T., zudem Eröffnung eines Dienstaufsichtsverfahrens (Art. 108) zwischen B.s 53.100 und B.s 88.500.

Im derzeit geltenden Gesetz ist keine Bestrafung mit Freiheitsstrafe als Sanktion für natürliche Personen vorgesehen.

Einschreibung von juristischen Personen: Juristische Personen müssen sich innerhalb von 60 Tagen, gerechnet ab dem Datum ihrer Formalisierung, beim für sie zuständigen Register registrieren lassen und ihre Daten im o. a. Register aktualisieren. Im Rahmen der Mithaftung werden die juristischen Personen gemäß der Regelung per Gesetz zu dem Zweck kategorisiert, einen Beitrag zu einer vollumfänglichen Beschützung und Verteidigung ihres Volkes zu leisten.

Verpflichtung der juristischen Person: Um sich für den Erhalt von Zertifikaten des Typs „Solvencia laboral“ zu qualifizieren, welche das zugrunde liegende Gesetz verlangt, müssen juristische Personen ihre Bescheinigung über die Einschreibung in das „Register für ganzheitliche Verteidigung“ vorlegen.

Die Sanktionen, die man sich durch Unterlassen der Registrierung als juristische Person einhandeln kann, sind folgende:

  • Anforderungen hinsichtlich Dokumentation: Organe oder Verwaltungsbehörden (staatlich oder privat), Unternehmer/Arbeitgeber öffentlichen oder privaten Rechts, Vertreter von Genossenschaften oder Gemeinderäten werden vor dem Abschließen von Arbeitsverträgen, wenn sie vom jeweiligen Bewerber keine Dokumentation anfordern, welche die Einschreibung oder die Aktualisierung der Daten im Langzeitregister oder die Ableistung des Wehrdienstes bescheinigt, mit einer Sanktion belegt. Die Bestrafung besteht aus zwischen 30 und 40 U.T. (Art. 99), zwischen B.s 5.310 B.s und B.s 7080, ohne Minderung anderer in diesem Zusammenhang von Verwaltungsbehörden auferlegter Strafen.
  • Unterlassung der Aktualisierung von Daten bei einer juristischen Person: Juristische Personen, die einen Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes, die Eröffnung einer Unternehmensniederlassung, Änderung der Firmenbezeichnung, Wechsel von Branche oder Unternehmenszweck oder einen anderweitigen Vorgang, welcher die ursprüngliche Situation des Unternehmens im Hinblick auf das „Register für ganzheitliche Verteidigung“ verändert, nicht melden, denen wird eine Geldstrafe in Höhe von 50 bis 100 U.T. auferlegt, ohne Minderung anderer in diesem Zusammenhang von Verwaltungsbehörden auferlegter Strafen.
  • Unterlassen der Einschreibung bei einer juristischen Person: Juristischen Personen, die ihrer Verpflichtung zur Einschreibung in das „Register für ganzheitliche Verteidigung“ binnen der vom Gesetz hierfür vorgegebenen Frist nicht nachkommen, werden Sanktionen in Form von Geldstrafen zwischen 50 und 150 U.T. (Art. 101) zwischen B.s 8850 und Bs 26.550 auferlegt, ohne Minderung anderer in diesem Zusammenhang von Verwaltungsbehörden auferlegter Strafen.

Es ist unbedingt hervorzuheben, dass sich in Form von Geldstrafen die Möglichkeit von Sanktionen durch Verwaltungsbehörden eröffnet, die aus dem Gesetz nicht klar hervorgehen und im Ermessen des jeweiligen, die Sanktion aussprechenden Organs liegen.

Die Auswirkungen der staatlichen Sanktionen, die wegen Unterlassens der Registrierung, Nichtantretens des Wehrdienstes, Verweigerung der Aktualisierung von Daten oder aus einem anderen im Gesetz angeführten Grund erlassen werden, auf das Betriebsvermögen sind gering. Dennoch ist die Möglichkeit von Sanktionen durch Verwaltungsbehörden, z. B. Ablehnen der Ausstellung von Zertifikaten des Typs „Solvencia laboral“ bei juristischen Personen, mit großer Sorgfalt zu prüfen.

Wiederholtes Zuwiderhandeln: Juristischen Personen, die ihren Verpflichtungen hinsichtlich der Aktualisierung ihrer Daten im „Register für ganzheitliche Verteidigung“ wiederholt nicht nachkommen, werden Geldstrafen in Höhe von 150 bis 250 U.T. auferlegt. Diese können innerhalb von 30 Tagen wieder zurückgenommen werden. Am Tag der Auferlegung der Sanktion sind es zwischen 250 und 350 U.T. (Art. 104), zwischen B.s 44.250 und B.s 61.950, ohne Minderung anderer in diesem Zusammenhang von Verwaltungsbehörden auferlegter Strafen.

Die Tatsache der Auferlegung von Wirtschafts- und Verwaltungssanktionen gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die sich der Registrierung verweigern oder die geltenden Bestimmungen missachten oder sich gegen ein Ausführen der Aktualisierung von Daten im Wehrpflichtigenregister entscheiden, stellt für jeden Bürger einen Weg der Zusammenarbeit dar, weil jeder einzelne Bürger dazu verpflichtet ist, sich in ein Register für militärische Zwecke einzutragen, um sich sowohl als Staatsbürger als auch mit eigener Arbeit einbringen zu können.

Wichtiges zu Kriegsdienstverweigerung und D.H.

Der große Unterschied zwischen dem früheren Gesetz und dem derzeit geltenden besteht in der Aufnahme von Bestrafungen in das neue Wehrerfassungsgesetz. In diesem wird das Bild des Wehr-/Kriegsdienstverweigerers klar umrissen. Gleiches gilt auch für natürliche Personen, welche ihre Einschreibung unterlassen, auf eine Einberufung nicht reagieren oder ihre im Wehrpflichtigenverzeichnis hinterlegten Daten nicht aktualisieren. Somit wird die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als unantastbarer Grundsatz der Verfassung in Artikel Nr. 61 und 134, in denen der Zivildienst als Alternative gestattet wird, durch eine weniger großzügige Regelung ersetzt.

Dies ist eine Typisierung des Kriegsdienstverweigerers – unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt – als Subjekt in der Randzone der rechtlichen Ordnung. Es erfolgt eine Bestrafung durch staatliche Stellen in Form von Geldstrafen und Sanktionen durch Verwaltungsbehörden. Durch solche wirtschaftlichen und finanziellen Nachteile werden Entmilitarisierung und Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ausgehöhlt.

Das „Gesetz über Erfassung und Musterung zum Zwecke einer vollumfänglichen Verteidigung des Volkes“ legt für natürliche und juristische Personen die Unumgänglichkeit der Einschreibung in das Wehrpflichtigenverzeichnis fest und verletzt dabei die Artikel 20, 21, 52, 61, 87, 102 und 134 der Verfassung der bolivarianischen Republik Venezuela, die Artikel 18 und 22 des „Paktes über Bürgerrechte und politische Rechte“, die Artikel 18 und 20 der „Universellen Erklärung der Menschenrechte“ und den Artikel 22 der „Amerikanischen Erklärung der Rechte und Pflichten des Menschen“.

Artikel 132 der Verfassung der bolivarianischen Republik Venezuela präzisiert die Förderung und Verteidigung der Menschenrechte als Pflicht aller Menschen.

Das Gesetz stellt einen offensichtlichen Gegenentwurf zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in den Artikeln 31.1 (f.), 38, 39, 41, 42 und 50 dar. Daher wirkt es wie eine Verpflichtung natürlicher Personen zum Einschreiben in das Wehrpflichtigenverzeichnis.

In den Artikeln 31.1 (f.) und 35 wird die Verbindlichkeit der Registrierung festgelegt bzw. in Umkehrung der Sichtweise der ‚KRIEGSDIENSTVERWEIGERER‘ definiert. Während die Artikel 38, 39, 40, 41 und 42 eine Andeutung in Richtung der Verpflichtung machen, welche sowohl auf juristische als auch natürliche im Wehrpflichtigenverzeichnis aufgeführten Personen zurückfällt und – im Fall, dass eine Einschreibung bereits erfolgt ist – die Aktualisierung der Daten umfasst.

Sehr wichtig ist es, den Artikel Nr. 50 durchzugehen. Dieser geht über die Verpflichtung zum Einschreiben in das Wehrpflichtigenverzeichnis hinaus und legt die Verpflichtung dar, die auf Erziehungs- und Bildungsverantwortliche öffentlicher wie privater Einrichtungen zurückfallen, d. h. auf Väter, Mütter, Vormunde, gesetzliche Vertreter, Lehrerinnen und Lehrer, Ausbilderinnen und Ausbilder, Privatlehrerinnen und Privatlehrer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, deren Verantwortungsbereich Betreuung, Anweisung und Beaufsichtigung venezolanischer Bürgerinnen und Bürger, egal ob gebürtig oder eingebürgert, welche der für die Erfassung erforderlichen Altersgruppe angehören, umfasst. Dies jedoch ist eine Art gesetzgeberischer „Overkill“, denn das häufigste Alter in der nationalen Gesetzgebung ist 18 Jahre, d. h. das für die Erfassung von Wehrpflichtigen erforderliche Alter. Möglicherweise ebnet diese Art der Verpflichtung den Weg für die Militarisierung der Jugend mittels Strategien wie der Anordnung Nr. 001-16, in welcher von der Ausbildung „schlagkräftiger bolivarianischer Soldaten 2016“ die Rede ist, im Zuge welcher sich das Tor hin zur Ausbildung und Militarisierung von Kindern und Jugendlichen öffnen würde, zum Zwecke des Festbetonierens des Status Quo.

Die gesetzliche Regelung, welche die Verfassung der bolivarianischen Republik Venezuela zu berücksichtigen hat, gibt das Recht, auf die freie Entfaltung eines Enizelnen Persönlichkeit welches jede/r Einzelne, aufzunehmen, anzuerkennen und zu würdigen hat, da es sich hierbei um ein naturgegebenes persönliches und privates Recht handelt, das einen unveräußerlichen Wert beinhaltet, der jedem Menschen zu Eigen ist aufgrund der Tatsache, dass er/sie ein Mensch ist, d. h. dass er/sie einen eigenen Charakter und die Fähigkeit zum Reflektieren aufweist, in dem die/der Einzelne Verhaltensmuster erkennt und im Laufe seines Lebens befolgt, und zwar ohne blindes Nachlaufen anderer, sondern mittels der Kraft des eigenen Willens.

Daher kann im Rahmen der Fähigkeiten, die im Zuge der freien Entfaltung der eigenen Persönlichkeit zusammen mit Gewissensfreiheit erworben werden, sowohl das natürliche als auch das juristische Subjekt den Wehr- oder Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigern, was dann unser Recht darauf ist, Befehle nicht auszuführen, zurückzuweisen oder zu verweigern, wenn sie im Widerspruch zu unseren Glaubensüberzeugungen, ethischen Prinzipien und Werten stehen, und sogar dann, wenn diese nicht mit unserem Gewissen deckungsgleich sind.

Als Grundlage können wir den Inhalt von Artikel 18 der „Erklärung universeller Menschenrechte“ heranziehen, gleichsam Artikel 18 des „Paktes über Bürgerrechte und politische Rechte“, an dem sich der venezolanische Staat seit dem Jahr 1978 beteiligt, sowie Artikel 12 des Vertrages „Convención Americana“. Darüber hinaus hat die Kommission für Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNO) in Resolution 1995/83 vom 8. März 1995 das Recht jeder/jedes Einzelnen darauf, bei Bestehen einer allgemeinen Wehrpflicht die Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen als legitime Ausübung des Rechts auf die Freiheit von Denken, Gewissen und Religion zu erklären, anerkannt.

Folglich hat jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht darauf, sich gegen offizielle Bestimmungen, welche ihrem Glauben oder ihren Überzeugungen zuwider laufen, zur Wehr zu setzen. Die Verfassung der bolivarianischen Republik Venezuela selbst erlaubt das Unterlassen der Teilnahme an militärischen Handlungen. Daher verletzt das Wehrpflichtigenverzeichnis, das mit dem Erlassen des o. a. Gesetzes, welches wir hier betrachten, bindend wird, Menschenrechte. Besagtes Verzeichnis ist ausschließlich für diejenigen zu nutzen, die freiwillig in die Armee eintreten oder ihren Wehrdienst als eine von mehreren Optionen ableisten.

Es ist offensichtlich, dass der bindende Charakter des Verzeichnisses bewirkt, dass das Gesetz die Bürgerrechte einschränkt; gleiches gilt zudem für juristische Personen, wenn diese Einspruch dagegen einlegen, dass sie einer militärischen Struktur angehören sollen, die ihrem Gewissen, ihren Überzeugungen, ihrem Denken und ihrer Religion zuwider läuft.

Der Staat ist, um Artikel 2.2 des „Internationalen Paktes über Bürgerrechte und politische Rechte“ zu erfüllen, dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die für die Inanspruchnahme der im o. a. Pakt anerkannten Rechte erforderlich sind. Wenn das Recht auf die Freiheit von Meinung, Gewissen und Religion in diesem Pakt anerkannt wird, so ist der venezolanische Staat dazu verpflichtet, in seiner Verfassung das Recht auf Gewissensfreiheit anzuerkennen und außerdem auf gesetzgeberischem, administrativem und juristischem Wege Maßnahmen einzuleiten, welche die vollständige Inanspruchnahme des genannten Rechts nicht nur schützen, sondern auch garantieren.

Im vorliegenden Fall machen wir die Verletzung des Rechts auf Gewissensfreiheit geltend, weil das o. a. Gesetz Maßnahmen, welche die rechtmäßige Inanspruchnahme dieses Recht zu beschränken, gutheißt. Der bindende Charakter des im Gesetz und in den erlassenen Sanktionen behandelten Verzeichnisses führt zu einem Zwang, welcher die zuvor anerkannten Menschenrechte verletzt.

The right to equality before the law (Art. 21 of the CRBV).

LRADIN establishes budgets contrary to the right to equality before the law in Arts. 44, 45, 46 and 47 because they make hiring or contracting (Art. 44), granting a driver's licence (Art. 45) and attaining an academic degree (Art. 47) conditional on the presentation of the certificate of registration of the natural person in the RDI or proof that he/she performed military service in the case of having served. Additionally, for its part, Art. 47 conditions the granting of employment clearance to legal persons on their enrolment in the RDI.

This constitutes a setback with respect to the repealed law because, although it established the mandatory registration of natural persons, it did not constitute a prerequisite for administrative procedures such as obtaining a driver's licence or accessing to the right to be hired or contracted, thus demonstrating the State's malicious intent in giving importance or precedence to military conscription over any academic degree that a Venezuelan could obtain.

Article 21 of the CRBV establishes the constitutional principle of the right to equality, which guarantees that every person must be equal before the law, without distinction. The CRBV and the international human rights treaties signed and ratified by the Venezuelan State stipulate and recognize the principle of equality before the law. Thus, people can not be subject to any kind of discrimination, given the understanding that the law must enforce such equality and not violate this principle, and keeping in mind that the matter of ​​international human rights law is fundamental.

In fact, Arts. 44, 45, 46 and 47 undermine the right to equality provided for in the Constitution, since they establish limitations for natural persons on access to work, obtaining a university degree and obtaining a driver's licence, and for legal persons on obtaining employment clearance, conditioning the granting of the same on appearance in the registry. Therefore, we can conclude that a situation of inequality is created between people who do not agree with the military and who, by virtue of their conscience, would not be willing to register or enlist to perform military service, with those who would be willing to provide military service and consequently comply with the law, meaning registration in the RDI.

Über das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 21 der Verfassung der bolivarianischen Republik Venezuela).

Das Gesetz LRADIN stellt in seinen Artikeln 44, 45, 46 und 47 offensichtliche Gegenentwürfe zum Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz auf. Dabei werden die Aufnahme in die Gehaltsliste oder das Schließen eines Arbeitsvertrags (Artikel 44), die Vergabe eines Führerscheins (Artikel 45) und der Erwerb eines akademischen Titels (Artikel 47) vom Vorlegen der Bescheinigung über die Einschreibung der betreffenden natürlichen Person in das Wehrpflichtigenverzeichnis oder eine (behördliche/gerichtliche) Feststellung, die bestätigt, dass diese natürliche Person den von ihr geforderten Wehrdienst tatsächlich abgeleistet hat, abhängig gemacht. Darüber hinaus macht Artikel 47 die Ausstellung von Zertifikaten des Typs „Solvencia laboral“ an juristische Personen immer und überall davon abhängig, ob diese sich in das Wehrpflichtigenverzeichnis eingetragen haben.

Dies stellt einen Rückschritt im Vergleich zu dem außer Kraft gesetzten Gesetz dar, und zwar aufgrund der Tatsache, dass trotz der Einrichtung der Verpflichtung natürlicher Personen zur Eintragung in das Wehrpflichtigenverzeichnis sich dies nicht zu einem Gegenentwurf für Dienstwege entwickelte, wie die Ausstellung von Fahrerlaubnissen oder der Zugang zur Inanspruchnahme von Rechten darauf, in eine Gehaltsliste aufgenommen zu werden oder einen Arbeitsvertrag zu erhalten.

Damit verleiht der Staat auf hinterlistige Art und Weise dem Militärdienst eine erhöhte Wichtigkeit oder Priorität im Vergleich zu den akademischen Titeln, die ein venezolanischer Staatsbürger grundsätzlich erwerben kann.

Artikel 21 der CRBV preist das in der Verfassung enthaltene Prinzip des Rechts auf Gleichheit. Hieraus lässt sich die für jeden Menschen geltende Garantie, vor dem Gesetz ohne Einschränkungen Gleichheit zu genießen, ableiten.

Die Verfassung der bolivarianischen Republik Venezuela und die „Internationalen Verträge über Menschenrechte“, welche die venezolanische Regierung unterschrieben und ratifiziert hat, huldigen dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz in Lob und Anerkennung. Aus diesem Grunde darf diesen Personen keine Diskriminierung welcher Art auch immer widerfahren im Sinne der Auslegung, dass das Gesetz der o. a. Gleichheit Geltung verschaffen soll und nicht dem genannten Prinzip entgegen stehen soll. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieses Recht ein wichtiger Baustein der international anerkannten Menschenrechte ist.

Das Gesetz LRADIN stellt in seinen Artikeln 44, 45, 46 und 47 offensichtliche Gegenentwürfe zum Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz auf. Dabei werden die Aufnahme in die Gehaltsliste oder das Schließen eines Arbeitsvertrags (Artikel 44), die Vergabe eines Führerscheins (Artikel 45) und der Erwerb eines akademischen Titels (Artikel 47) vom Vorlegen der Bescheinigung über die Einschreibung der betreffenden natürlichen Person in das Wehrpflichtigenverzeichnis oder eine (behördliche/gerichtliche) Feststellung, die bestätigt, dass diese natürliche Person den von ihr geforderten Wehrdienst tatsächlich abgeleistet hat, abhängig gemacht. Darüber hinaus macht Artikel 47 die Ausstellung von Zertifikaten des Typs „Solvencia laboral“ an juristische Personen immer und überall davon abhängig, ob diese sich in das Wehrpflichtigenverzeichnis eingetragen haben.

Dies stellt einen Rückschritt im Vergleich zu dem außer Kraft gesetzten Gesetz dar, und zwar aufgrund der Tatsache, dass trotz der Einrichtung der Verpflichtung natürlicher Personen zur Eintragung in das Wehrpflichtigenverzeichnis sich dies nicht zu einem Gegenentwurf für Dienstwege entwickelte, wie die Ausstellung von Fahrerlaubnissen oder der Zugang zur Inanspruchnahme von Rechten darauf, in eine Gehaltsliste aufgenommen zu werden oder einen Arbeitsvertrag zu erhalten.

Damit verleiht der Staat auf hinterlistige Art und Weise dem Militärdienst eine erhöhte Wichtigkeit oder Priorität im Vergleich zu den akademischen Titeln, die ein venezolanischer Staatsbürger grundsätzlich erwerben kann.

Artikel 21 der CRBV preist das in der Verfassung enthaltene Prinzip des Rechts auf Gleichheit. Hieraus lässt sich die für jeden Menschen geltende Garantie, vor dem Gesetz ohne Einschränkungen Gleichheit zu genießen, ableiten.

Die Verfassung der bolivarianischen Republik Venezuela und die „Internationalen Verträge über Menschenrechte“, welche die venezolanische Regierung unterschrieben und ratifiziert hat, huldigen dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz in Lob und Anerkennung. Aus diesem Grunde darf diesen Personen keine Diskriminierung welcher Art auch immer widerfahren im Sinne der Auslegung, dass das Gesetz der o. a. Gleichheit Geltung verschaffen soll und nicht dem genannten Prinzip entgegen stehen soll. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieses Recht ein wichtiger Baustein der international anerkannten Menschenrechte ist.

Tatsächlich „besoffen“ sich die Artikel 44, 45,46 und 47 an dem in der Verfassung verankerten Recht auf Gleichheit, weil sie in Bezug auf natürliche Personen, Beschränkungen für die Aufnahme einer Arbeit, den Erwerb eines akademischen Titels, den Erwerb einer Fahrerlaubnis umfassen und, im Falle juristischer Personen, Beschränkungen für den Erwerb von Zertifikaten des Typs „Solvencia laboral“. Der Erhalt der genannten Urkunden und Zertifikate ist an die Eintragung in das Wehrpflichtigenregister gekoppelt. Somit kommen wir zu dem Schluss, dass eine Situation der Ungleichheit im Entstehen ist, und zwar zwischen den Personen, die nicht mit den Streitkräften zusammenarbeiten, auf ihr Gewissen hören und weder dazu bereit wären, sich registrieren zu lassen, noch dazu, sich zwecks Ableistung ihres Wehr-/Kriegsdienstes in die Liste einzutragen, und denjenigen, die zur Ableistung ihres Wehr-/Kriegsdienstes bereit wären und folglich im Sinne des Gesetzes handeln würden, was auch für die Einschreibung in das Wehrpflichtigenregister gilt.

  • – Über die Verletzung des Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 52 der Verfassung der bolivarianischen Republik Venezuela).

Das Gesetz LRDAIN verletzt in seinen Artikeln 31.3 (f.), 38, 40, 44, 46, 97, 99, 101, 103 und 104 das Recht auf Vereinigungsfreiheit, das in Artikel 52 der Verfassung der bolivarianischen Republik Venezuela verbrieft ist, und missachtet die Autonomie der sich zu Vereinigungen zusammenschließenden Individuen, auf die das Gesetz Bezug nimmt, indem es die Möglichkeit, Personal anzustellen oder Zertifikate des Typs „Solvencia laboral“ zu erwerben, mit der obligatorischen Registrierung verknüpft und indem es bei Zuwiderhandlung gegen das Gesetz Geldstrafen verhängt.

Die Verpflichtung juristischer Personen zur Einschreibung in das Register, zur Aktualisierung ihrer Daten (Artikel 38 und 40 des LRDAIN) und zur Erfüllung der damit einhergehenden Pflichten kann nach sich ziehen, dass die juristische Person als Verweigerer („renuente“; Artikel 31.3 f. des LRDAIN) eingestuft und ihr infolgedessen eine Geldstrafe auferlegt wird (Artikel 97, 99, 101, 103 und 104 des Gesetzes LRAM). Zudem wird die Möglichkeit für juristische oder natürliche Personen zum Vornehmen von Beauftragungen davon abhängig gemacht, ob diese sich in das Wehrpflichtigenverzeichnis eingetragen haben oder durchgängig ihren Verpflichtungen in puncto Militärdienst nachgekommen sind (Artikel 44 des Gesetzes LRDAIN). Eingeschränkt wird hierdurch auch das Entwickeln von Maßnahmen juristischer Personen gemeinsam mit dem Staat, weil die Ausstellung von Zertifikaten des Typs „Solvencia laboral“ von der Einschreibung in das Wehrpflichtigenverzeichnis abhängig gemacht wird.

Die entsprechenden Bestimmungen betreffen direkt das Recht auf Vereinigungsfreiheit, welches sowohl in der Verfassung der bolivarianischen Republik Venezuela (in Artikel 52) als auch in den „Internationalen Verträgen über Menschenrechte“ Berücksichtigung und Würdigung findet, und dort insbesondere in den folgenden Artikeln: 22 des „Internationalen Paktes über Bürgerrechte und politische Rechte“, 20 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ und 22 der „Amerikanischen Erklärung der Rechte und Pflichten des Menschen“.

Die Verfassung der bolivarianischen Republik Venezuela und die „Internationalen Verträge über Menschenrechte“, allesamt von der venezolanischen Regierung ratifiziert, erkennen jeweils das Recht der Bürger auf Vereinigung in Freiheit und Selbstverwirklichung an und würdigen dieses, ohne dass es dabei größere Einschränkungen, welche das Gesetz auferlegen könnte, gäbe – mit Ausnahme der Einschränkungen, die für die Entwicklung einer demokratischen Gesellschaft erforderlich sind. Das lässt die Schlussfolgerung zu, dass keine gesetzlichen Maßnahmen ergriffen werden können, welche das Recht auf Vereinigung beeinträchtigen könnten.

Das Gesetz LRDAIN ist eine Vorschrift sehr allgemeiner Natur, die einen Rahmen für den Ermessens- oder Handlungsspielraum der Behörden festsetzt, wenn es um Maßnahmen gegen die freie Inanspruchnahme der Rechte der Bürger auf Vereinigung geht, angesichts der Tatsache, dass dieses Gesetz wichtige Aspekte einer Vereinigung oder juristischen Person bedingt, z. B. Struktur und Funktionsweise einer Handelsgesellschaft. Einerseits ist dies Bedingung für seine Struktur in dem Sinne, dass es diese Personen dazu verpflichtet, bei der Eintragung in ein Register für militärische Zwecke mitzuwirken, was dem Geist und dem Sinn seiner eigenen Zielsetzungen widerspricht, andererseits ist dies Bedingung für sein Funktionieren, wenn diese juristischen Personen gezwungen werden, von ihren Arbeitern oder Angestellten zu verlangen, dass diese beim Errichten des Arbeitsvertrags die Bescheinigung über ihre Einschreibung in das Wehrpflichtigenverzeichnis vorlegen, und der Erhalt von Zertifikaten des Typs „Solvencia laboral“ von der Einschreibung in das Wehrpflichtigenverzeichnis abhängig gemacht wird; dies schränkt Vereinigungen, die eine juristische Person darstellen, ein, wenn es um die Abwicklung anderer Verwaltungsvorgänge geht, die für das Funktionieren des Betriebs/der Vereinigung von großer Bedeutung sind.

Die Verpflichtung der Vereinigungen, die einer juristischen Person entsprechen, zur Eintragung in das Wehrpflichtigenverzeichnis (RDI) sowie die in dem Gesetz enthaltenen Konditionierungen, welche zivilgesellschaftlich aktive Organisationen betreffen, sind nicht vereinbar mit internationalen Verpflichtungen, in denen der venezolanische Staat die Verantwortung dafür übernommen hat, der Verteidigung der Menschenrechte einen angemessenen, bevorzugenden und wirkungsvollen Schutz zu gewähren, welche in Einklang mit der venezolanischen Verfassung und den „Internationalen Abkommen über Menschenrechte“, was gleichzeitig wiederum ein eigenständiges Recht darstellt, eine Verpflichtung ausgibt, die der Staat selbst befürwortet und begünstigt hat. Im Rahmen der genannten Verantwortlichkeiten stellt ein Register für militärische Zwecke mit bindendem Charakter nicht nur eine unangemessene Einschränkung dar, die auf schwerwiegende Weise das unabhängige und selbstständige staatsbürgerliche Handeln der Venezolanerinnen und Venezolaner und der Vereinigungen zum Einschreiten in Verteidigung der Menschenrechte einschränkt, sondern die auch irgendwann im Ausland als direkter Angriff auf die Verteidigung der Menschenrechte betrachtet werden kann, weil der hierarchische Gehorsam gegenüber einer militärischen Autorität oder dem Staat ein klares Einschreiten gegen die oder Behindern der Möglichkeit von Sicherheit und Gerechtigkeit bewirken kann, angesichts konkreter Rechtsverletzungen, an denen auch Beamte beteiligt waren.

Zu den Rechten, die im Sinne der „Anwälte“ der Menschenrechte anerkannt sind, wird in Artikel 5 Abschnitt b der „Erklärung über Rechte und Pflichten der einzelnen Menschen, der sozialen Gruppen und Einrichtungen in Zusammenhang mit Förderung und Schutz der Menschenrechte und der grundlegenden und allgemein anerkannten Freiheiten festgestellt, dass diese „Anwälte“ nicht der Regierung unterstellte Vereinigungen (NGOs) gründen dürfen; folglich hat der Staat die Pflicht, das o. a. angesprochene Recht zu garantieren und ihm den ihm gebührenden Respekt zu erweisen, und unter gar keinen Umständen darf der Staat die freie Entfaltung desselben behindern. Folglich sollte der venezolanische Staat den o. a. Gesichtspunkt immer dann berücksichtigen, wenn das Gesetz LRDAI sich wie eine Bedrohung für Aktivisten und Verfechter von Menschenrechten in dem Land darstellt, wenn eine Registrierung, welche zudem militärischen Zwecken dient, ihre eigene Zielsetzung im Unklaren lässt, als Mittel der Kontrolle von Bürgern gefordert wird.

Die Unbestimmtheit hinsichtlich der Form und der Gründe, aus denen die Klassifizierung vorgenommen wird, kann zur Verletzung von Rechten führen, weil Kriterien für die Registrierung nicht definiert werden und diese schließlich pauschal einer Regelung überlassen werden, die noch gar nicht verabschiedet wurde; auf diese Weise wird die gesetzliche Rücklage, die in diese Materie hineinwirkt, verletzt.

Das vorliegende Gesetz versetzt die verschiedenen Vereinigungen, die einer juristischen Person entsprechen, jedoch nicht staatlicher Natur sind, die Organisationen im Allgemeinen und die „Anwälte“ der Menschenrechte, in Alarmbereitschaft, weil sie für deren Arbeit und Funktionsfähigkeit ein Risiko darstellen; denn wenn sie sich weigerten, sich in das o. a. Register einzutragen, so wie einige von ihnen dies bereits getan haben, um ihrer Ablehnung gegenüber dem erlassenen Gesetz Ausdruck zu verleihen, dann können die Inanspruchnahme des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und der Schutz der rechtmäßigen Interessen, welche diese Organisationen u. U. haben, beeinträchtigt werden.

Über die Beeinträchtigung des Rechts auf Arbeit (Artikel 87 der Verfassung der bolivarianischen Republik Venezuela).

Die Artikel 44, 46 und 47 des Gesetzes LRDAIN sind verfassungswidrig, weil sie das Recht auf Arbeit der betroffenen Personen verletzen. Einerseits verlangt das LRDAIN in den Artikeln 44 und 46 vom Unternehmer oder Arbeitgeber die Einschreibung in das Militärregister vor der Aufnahme in die Gehaltsliste oder dem Unterschreiben eines Vertrags. Andererseits schränkt das LRDAIN in Artikel 47 die Möglichkeit ein, dass ein Berufstätiger Zugang zu einer von ihm angestrebten Arbeitsstelle erhält, da ihm der hierfür erforderliche akademische Titel nicht verliehen wird, weil dies von der Einschreibung in das Wehrpflichtigenregister abhängig ist.

Artikel 87 der Verfassung der bolivarianischen Republik Venezuela führt an, dass die Aufgabe des Staates darin besteht, Beschäftigung zu fördern, nun gut, das Gesetz verlangt in Artikel 44 als unabdingbare Voraussetzung‚ für die Aufnahme in die Gehaltsliste oder für das Abschließen eines Arbeitsvertrags die Bescheinigung über die Einschreibung in das „Register für ganzheitliche Verteidigung“ oder die ausnahmslose Erfüllung der in Zusammenhang mit dem Militärdienst entstehenden Verpflichtungen‘. Darüber hinaus enthält Artikel 46 folgende Aussage: „Juristische Personen sind dazu verpflichtet, die Bescheinigung über ihre Einschreibung vorzulegen, um Zertifikate des Typs ‚Solvencia laboral‘ erhalten zu dürfen.“

Wie sich beobachten lässt, schränkt das LRDAIN den Zugang zu Arbeit ein. Das liegt daran, dass es eine vorgeschaltete Konditionierung einführt, welche die im „Dekret mit Rang, Wert und Stärke des Verfassungsgesetzes über die Arbeit, die Arbeiter und die Arbeiterinnen“ errichteten Bestimmungen einschränkt.

Über die Verletzung des Rechts auf Bildung (Artikel 102 der Verfassung der bolivarianischen Republik Venezuela).

Der Artikel 47 des LRDAIN führt als Voraussetzung für die Verleihung eines akademischen Titels das Vorlegen der Bescheinigung über die Einschreibung in das „Register für ganzheitliche Verteidigung“ ein und verletzt damit das Recht auf Bildung.

Die Anerkennung des Erreichens des Zieles eines Bildungsangebots ist das Recht, das jeder Studierende darauf besitzt, dass seine/ihre Leistung und das Erreichen des Zieles eines Bildungsangebots anerkannt wird, indem ihm das zugehörige Diplom ausgestellt wird. Dieses Recht ist grundlegend in allen Fällen, in denen ein akademischer Titel die rechtliche Voraussetzung dafür ist, an einer anderen Einrichtung weiter zu studieren oder für das folgende Studienjahr („ciclo“) zugelassen zu werden. Dies bedeutet, dass seine Verwirklichung von entscheidender Wichtigkeit für die Wirksamkeit des Rechts auf Zugang zu Bildung ist. Zudem erlangt dieses Recht fundamentale Wichtigkeit, wenn der Titel angestrebt wird, um sich die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Ausübung des jeweiligen Berufs benötigt werden, bescheinigen zu lassen.

Der Zugang zu Bildung, welchen Grades auch immer, darf nicht abhängig gemacht werden von rechtlichen Voraussetzungen, die über die sachlich erforderlichen hinausgehen, und weniger noch darf als Voraussetzung für die Beschreitung eines Dienstwegs ziviler Art die Beschreitung eines Dienstwegs militärischer Art verlangt werden.

Über das Vorrecht auf Ableistung des Wehrdiensts (Artikel 134 der Verfassung der bolivarianischen Republik Venezuela).

Die Verfassung führt, zwischen den Artikeln 130 und 135, die verschiedenen Aufgaben ein, die auf die Gesamtbevölkerung zurückfallen. Der Artikel 134 etwa stellt die Art und Weise der Erfüllung dieser Aufgaben dar, die entweder ziviler oder militärischer Natur sein können. In derselben Weise legt er die Ziele fest, die sich genauso stark auf den Militärdienst wie auf den Zivildienst beziehen. Diese Ziele sind die Verteidigung, Bewahrung und Weiterentwicklung des Landes oder sie sollen bewirken, dass in Situationen, in denen die Bevölkerung Not leidet, angemessen gehandelt wird.

Was den Zivildienst anbetrifft, so geht dieser aus der Verfassungsnorm in Form verschiedener Handlungsmöglichkeiten hervor. Als Beispiel hierfür sehen wir in Artikel 130 des LRDAIN, das als eine von mehreren Pflichten die Ehrung des Vaterlandes, seiner Symbole und kulturellen Werte, die Bewahrung und den Schutz des Nationalgefühls, die Selbstbestimmung und die Interessen des Volkes festlegt. Der Artikel 132 legt seinerseits die ‚Verpflichtung dazu, der eigenen sozialen Verantwortung gerecht zu werden und solidarisch am politischen, gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Leben des Landes teilzuhaben und die Menschenrechte als Grundlage demokratischen Zusammenlebens und sozialen Friedens zu verteidigen, fest.

Dennoch wird mittels des Gesetzes die Option des Zivilen gegenüber dem Militärischen priorisiert, im vorliegenden Fall über die Verbindlichkeit des Wehrpflichtigenregisters für alle Venezolanerinnen und Venezolaner im entsprechenden Alter.

In dem Gesetz LRADIN ist der Zivildienst nach wie vor Ausdruck der Verweigerung der Ableistung des Militärdiensts, was sich aus Artikel 76 des o. a. Gesetzes ableiten lässt, wenn davon die Rede ist, dass „die venezolanischen Bürgerinnen und Bürger, egal ob gebürtig oder eingebürgert, die keinen Wehrdienst ableisten, im selben Umfang Zivildienst abzuleisten haben“. In derselben Weise steht in Artikel 83 in dem Fall, dass „die venezolanischen Bürgerinnen und Bürger, egal ob gebürtig oder eingebürgert, die gerade ein Universitätsstudium absolvieren und ihren Willen dazu äußern, eine Eintragung in das Register zu unterlassen, mittels des Zivildiensts ihre Pflichten hinsichtlich der „vollumfänglichen Verteidigung des Volkes“ zu erfüllen haben. Schließlich sanktioniert Artikel 105 des o. a. Gesetzes diejenigen, die sich für die Ableistung des Wehrdiensts entschieden haben, diesen jedoch ohne Angabe von Gründen nicht mehr antreten, sobald sie das Alter von einunddreißig (31) Jahren erreicht haben. In diesen Fällen wird die Sanktion in Form einer Geldstrafe ausgeführt, welche‚ der zur Ableistung des Zivildiensts verpflichteten Person in einer Höhe von fünfzig bis hundert Abgabeneinheiten auferlegt wird.

Das Gesetz LRADIN ist daher kein Verfassungsgesetz. Es schließt aus, dass die entsprechende Person, und zwar auf freiwilliger Basis, ihre Pflicht erfüllt, indem sie sich zwischen Zivil- und Wehrdienst entscheidet, und legt den verbindlichen Charakter des Wehrpflichtigenregisters fest.

Die Kommission für Menschenrechte der UNO hat in ihrer Resolution 1998/77 klar festgelegt, dass der Ersatzdienst ziviler Natur sein muss und nicht in einem Militärumfeld abgeleistet werden darf.

Ebenfalls große Aufmerksamkeit ruft die „Erpressung mit öffentlicher Wohlfahrt“ hervor, welche der Staat in Bezug auf die Registrierung für den Wehrdienst vornimmt, wenn er in Artikel 66 eine Garantie der allgemein- und zahnmedizinischen Versorgung, der dauerhaften Sicherung von sozialen Projekten, Versorgung mit Kleidungsstücken, Lebensmitteln, Wohnungen sowie eines Mindestlohns ausspricht. Dies lässt erahnen, dass die strategischen Oberbefehlshaber der Streitkräfte darauf abzielen, soziale Wohltaten im Dienste der eigenen Zwecke für sich selbst zu beanspruchen.

Artikel 52 legt fest, dass im Gefängnis einsitzende oder vor Gericht stehende Personen in das Wehrpflichtigenverzeichnis einzuschreiben sind. Die Folge ist, dass sie dafür ausgewählt werden, als Reservisten bereit zu stehen.

Dennoch finden sich in Abschnitt F von Artikel 57, der sich auf die Gründe, aus denen man nicht die Voraussetzungen für die Ableistung des Wehrdiensts und die Aufnahme in die rechtskräftige Liste der Reservisten erfüllt: die natürlichen Personen, die rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt sind oder die ein Gericht definitiv rechtskräftig strafrechtlich verurteilt hat.

Hieraus lässt sich der Schluss ziehen, dass die Personen, die sich in einer Ersatzmaßnahme anstatt des Gefängnisses befinden und in erster Instanz verurteilt sind, die inhaftiert sind, jedoch nicht mehr in Untersuchungshaft, die Kriterien für eine Eintragung in das Wehrpflichtigenregister erfüllen und daher bei ihnen der Ableistung des Wehrdienstes nichts im Wege steht.

Es ist jedoch hervorzuheben, dass der Geist der verfassungsgebenden Nationalversammlung von 1999 darin bestand, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, in ihrem Interesse und ihrer Verpflichtung, dem Vaterland zu dienen, die Wahl zu haben zwischen Ableistung von Wehr- oder Zivildienst, in dem Sinne, dass die Ableistung des letztgenannten Dienstes denselben Rang wie die Ableistung des erstgenannten Dienstes hat, jedoch wie eine Anerkennung der persönlichen Berufung wirkt; daher werden aufgrund einer solchen Berufung einige dazu motiviert sein, ihrem Vaterland in militärischer Form zu dienen, andere wiederum jedoch aus ihrer zivilen Umgebung und ihres staatsbürgerlichen Bewusstseins heraus. Zudem bestand der Geist der verfassungsgebenden Nationalversammlung darin, zu garantieren, dass zusammen mit der Berufung, die jeweilige Person seinem Land gemäß der eigenen Leistungsfähigkeit, Eignung und Veranlagung dienen kann, und zwar in dem Sinne, dass jeder einzelne einen Beitrag leiste zur wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung dieses Landes.

Weitere Informationen über das Gesetz und die Militarisierung in Venezuela finden Sie unter:

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Diese Arbeit wurde dank aller Informationen von Rodolfo Montes de Oca und der Arbeit von PROVEA und dem Friedenslabor von Venezuela erarbeitet.

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