Colombia
Dieser Länderbericht sollte 2021 aktualisiert werden. Derzeit ist er nur auf spanisch verfügbar
Aktualisiert Februar 2017
Forscher: Victoria E. Giraldo; Übersetzer: David Scheuing.
Themen
- In den meisten großen Städten Kolumbiens finden immer noch illegale Rekrutierungen statt. In vielen Fällen wird dies von den Behörden ignoriert.
- Kein Gesetz reguliert das Recht auf Kriegsdienstverweigerung auch wenn das Recht dazu vom Verfassungsgerichtshof anerkannt wurde.
- Zwangsrekrutierungen werden von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen durchgeführt.
1 Wehrpflicht
Die Wehrpflicht existiert
All Männer zwischen 16 und 28 Jahren können zum Militärdienst herangezogen werden. Jeder Mann muss dem Gesetz nach seine Situation in Bezug auf den Militärdienst bis zum Alter von 18 erklärt haben1, selbst wenn er ein Recht darauf hat, vom Dienstantritt ausgenommen zu sein oder diesen aufschieben darf. Die Schulen sind verpflichtet, eine Liste aller Schüler im Abschlussjahrgang anzufertigen und dem Militär zur Verfügung zu stellen. In manchen Distrikten sind die Schüler auch schon vor Beendigung ihrer Schulzeit von der Einberufung betroffen. Sobald sie sich im Prozess der Verpflichtung befinden, müssen sie sich psychologischen und physiologischen Tests aussetzen. Hiernach wählt das Militär per Zufallsprinzip aus den Rekruten aus wer von ihnen regulärer Soldat (18-24 Monate Verpflichtung), „Junggesellen“soldat (12 Monate Verpflichtung), Polizist (12 Monate Verpflichtung) oder „Land“soldat (12-18 Monate Verpflichtung) wird. Dies hängt jedoch von den lokalen Behörden und dem Militärdistrikt ab. Jeder lokale Militärdistrikt bestimmt, welche Soldaten er braucht und wie lange der entsprechende Dienst sein wird.
Aufschiebung und Ausnahmen
Das Gesetz Nr. 48 von 1993 regelt den Militärdienst. Es bestimmt auch Ausnahmen, die gelten, obwohl das Gesetz für alle erwachsenen Männer die Militärpflicht vorsieht: (i) reguläre – ohne eine Kompensationszahlung ans Militär und (ii) Ausnahmen zu Friedenszeiten – mit einer Kompensationszahlung ans Militär.
Reguläre Ausnahmen/Freistellungen: Diese sind offen (i) für Menschen mit physischen oder sensorischen Einschränkungen und für (ii) die indigene Bevölkerung die in ihrem Territorium lebt und sich um die kulturelle, soziale und ökonomische Integrität bemüht.2
Im ersteren Fall gibt es keine bekannten Schwierigkeiten für Menschen, die kognitive oder geistige Beeinträchtigungen haben, ihre Freistellung zu erlangen. Die indigene Bevölkerung hingegen hat es nicht so leicht. Erst kürzlich hat die „Defensoria del pueblo“ eine Liste mit Vorschriften veröffentlicht, die allesamt die Rechte dieser Bevölkerung verletzen.
Diese umfasste auch den Freistellungsprozess durch den das Militär den Anspruch auf indigenen Status als gültig bewertet. Für diesen verwendet das Militär entweder veraltete Bevölkerungserhebungen, oder Zertifikate welche die indigene community (Gemeinschaft) den Betroffenen ausstellt, welche wiederum aber nicht immer anerkannt werden.3
In Friedenszeiten sind Ausnahmen möglich für
(a) Angehörige des Klerus und religiöse Menschen, die dauerhaft an Gebetspflichten gebunden sind, (b) Verurteilte, die ihre politischen Rechte eingebüßt haben, (c) Einzelkinder, (d) Waisen, die die Versorgung ihrer Geschwister übernehmen, (e) Kinder von Vätern mit Behinderung die über 60 Jahre alt sind, (f) Brüder oder Kinder von im Kriegseinsatz verwundeten SoldatInnen, (g) verheiratete Männer, (h) teilweise behinderte Menschen und (i) Kinder von Beamten der „Fuerza Publica“ (Öffentlicher Kräfte), die während des Militärdienstes oder eines Kampfeinsatzes gestorben sind oder eine schwere Behinderung davon getragen haben.4
Gesetz Nr. 1448 von 2011 fügt diesen Ausnahmen zu Friedenszeiten weitere hinzu (ohne Kompensationszahlungen an das Militär). Diese gelten für alle Opfer des bewaffneten Konfliktes die ihre Situation im Opferregistrierungssystem (RUV) eintragen haben lassen.5
Das Gesetz Nr. 48 von 1993 definiert die Möglichkeiten für Aufschiebung für alle,
a) die ein Geschwisterkind haben, das derzeit den Militärdienst verrichtet, b) die während der Rekrutierungsphase von den Zivilbehörden verhaftet worden sind, c) die vorübergehend ver-/behindert sind, d) die entweder schon an einer von kirchlichen Obrigkeiten als Ausbildungszentren für ein religiöses Leben oder für eine kirchliche Karriere anerkannten Institution angenommen wurden oder schon an dieser studieren, e) die an einer Ausbildungsschule für Offiziere eingeschrieben sind, f) die im abschließenden Kurs einer Hochschule sind, ohne diesen sie den Abschluss verlieren würden, g) verpflichteten Männern, die die Ausnahme in Einklang mit dem hier dargelegten Gesetz einfordern.
Gesetz Nr. 548 von 1999 fügt diesen Ausnahmen noch junge Männer in „weiterführender Hochschulbildung“ hinzu. 2001 wurde verfügt dass auch Studierende in der ersten Studienphase (Grundstudium, Bachelor, Undergraduate Program) bis zum Abschluss ihres Studiums ihren Militärdienst aufschieben können.6
Bedauerlicherweise ist in den Militärdistrikten nicht klar, was „weiterführende Hochschulbildung verfolgen“ bedeutet. Manche legen es inklusive technischer Studien aus, in anderen Distrikten schließt es nur Universitätsstudium ein. Zusätzlich ist zu monieren dass diejenigen, die ihre Situation gegenüber dem Militär am Ende ihres Studiums nicht erklärt haben, keinen Abschlusstitel erhalten können.
Zwangsrekrutierung
Willkürlich werden Männer mit zu den Militärbaracken genommen, um sie dort zum Registrieren zu zwingen, Untersuchungen durchzuführen, und wenn sie für tauglich erklärt werden, sofort ins Militär einzugliedern. Obwohl der Verfassungsgerichtshof derartige Verhaftungen verboten hat, als Batidas bekannt, finden diese immer noch statt, für gewöhnlich mit unbekannten Transportmitteln, wie Transportern ohne Nummernschilder oder Schulbussen.7 Generell finden diese Praktiken in Bogota mittels Gesandter aus Militärdistrikten anderer Regionen statt. Die illegal rekrutierten Männer werden in andere Städte verlegt, wo dann die dortigen Behörden die Musterung durchführen und sie, falls tauglich, sofort ins Militär eingliedern.8
2 Verweigerung
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (Aktenzeichen c-728 von 2009) anerkennt, dass Verweigerung ein vernünftiger Grund für die Ausnahme vom Militärdienst ist, führt jedoch weiter aus, dass es für dieses Recht keiner weiteren Regulierung bedürfe. Daher existiert ein derartiges Gesetz noch immer nicht. Nach einigen erfolglosen politischen Versuchen, Verweigerung zu regulieren9, bekamen diese Debatten nicht viel öffentliche Aufmerksamkeit und wurden immer wieder zurück in die Schublade gelegt. Sicherlich, anwendbare Auslegungen des Rechtes existieren10, die Ignoranz durch die Behörden, die Schwierigkeiten das Beweismaterial auszuwerten und die juristische Stille führen dazu, dass das Recht in Wirklichkeit nicht zur Verfügung steht.
Den Zahlen der Nationalen Rekrutierungsbehörde zufolge erfolgen 80% der Verweigerungen aufgrund religiöser Gründe und 20% aus ethischen und philosophischen Gründen. Bis 2005 gab es fünf erfolgreiche Verweigerungen. Die erste wirkliche Anerkennung eines Verweigerers erfolgte 2009, auch wenn dies unter Rekruten nicht weit bekannt war. Diego Carreno, Mitglied bei „Accion colectiva de objetores y objetoras de conscienca” (ACOOC), zufolge nutzten vier der fünf Verweigerer religiöse Motive und einer politische.
3 Desertion/Fahnenflucht und Musterungsvermeidung
Die vom militärischen Pflichtdienst ausgenommenen
a) nach Gründen siehe Artikel 28, b) wegen einer Behinderung, c) wenn ein Distrikt bereits seine Quote erfüllt hat,
werden als „klassifiziert“ eingeordnet und müssen an die Nationalbank einen Beitrag zahlen, der „Militärkompensationszahlung“ genannt wird. Dieser Beitrag wird nicht weniger als 50-60% eines monatlichen Mindestlohns sein. Dabei werden auch das absolute Einkommen der Familie, der Besitz der betroffenen Person oder der Personen von denen diese ihre finanzielle Abhängigkeit erklärt zur Grundlage der Berechnung genommen.
Derzeit müssen die, die sich der Musterung entziehen oder nicht für tauglich erklärt werden eine Strafe von mindestens 50-60% des Mindestlohns zahlen. Diejenigen, die sich erst der Musterung entziehen, dann aber später doch den Militärdienst leisten, müssen die Strafgebühr und Kompensationsgebühr nicht zahlen.
KolumbianerInnen, die sich nicht mustern lassen, werden nicht nur durch die Strafgebühr bestraft, sondern haben auch auf eine Reihe von Gütern und Diensten keinen Zugriff, ebenso wie auf das Recht auf Bildung und Arbeit. Daher ist die schlimmste und zwingendste Sanktion für angenommene Musterungsvermeidung oder Desertion/Fahnenflucht der soziale Tod durch Ausschluss von politischen und bürgerlichen Rechten.
Es existiert weiter keine Prozedur, die die sofortige Entlassung regelt, falls ein Ausnahme oder Aufschiebung bewilligt wurde. Auch wenn die entsprechenden Überprüfungen abgeschlossen sind dauert es zumeist immer noch 20-40 Tage und oftmals verweigern die Militärbehörden aus schlicht bürokratischen Gründen die schnelle Bearbeitung. In manchen Fällen hat der irreguläre Abbruch der Rekrutierung schon bis zu 4 Monate gedauert.11
Zwangsrekrutierung durch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen
Auch zu nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen werden Menschen zwangsrekrutiert, inklusive Kinder. Im Urteilsspruch (Aktenzeichen c-781 von 2012) verlangt das Verfassungsgericht das alle minderjährigen Kinder – männliche wie weibliche – die von „Guerilla“ oder paramilitärischen Gruppen zu Kriegs- oder Aufklärungszwecken rekrutiert wurden, als Kriegsopfer anerkannt werden. Dadurch wären sie von dieser Ausnahmeregel betroffen und könnten nicht erneut rekrutiert werden.
Statistiken
Von den Rekrutierungsbehörden zur Verfügung gestellte Daten zeigen, dass die Mehrheit der KolumbianerInnen im Pflichtdienst zwischen 19 und 21 Jahren alt sind.
Ebenso ist daraus ersichtlich, dass die meisten der SoldatInnen aus den Schichten mit den Bezeichnungen 0, 1 und 2 kommen, den sozio-ökonomisch „niedrigsten“ Schichten. Mit anderen Worten: Sie sind junge SoldatInnen mit sehr geringen ökonomischen Ressourcen.
(Quelle:: http://www.defensoria.gov.co/public/pdf/ServicioMilitarObligatorio.pdf)
(Quelle: http://www.defensoria.gov.co/public/pdf/ServicioMilitarObligatorio.pdf)
Bibliographie:
- Constitución Política de Colombia 1991.
- Informe de la Defensoría del Pueblo. Servicio Militar Obligatorio en Colombia. Incorporación, reclutamiento y objeción de conciencia. Bogotá, D.C, 2014. Disponible en: http://www.defensoria.gov.co/public/pdf/ServicioMilitarObligatorio.pdf
- ¿Cómo hacer uso de la objeción de conciencia para no prestar servicio? El tiempo.com. Disponible en: http://www.eltiempo.com/politica/justicia/no-prestar-servicio-militar-por-medio-de-la-objecion-de-conciencia/15543219
- Actividad legislativa congreso colombiano. Available on: http://www.congresovisible.org
- Quinto Mandamiento. Colectivo de objetoras y objetores de conciencia. Available on: https://quintomandamiento.wordpress.com/2012/03/
1 Obwohl die Kinderrechtskonvention das Mindestalter für Rekrutierung auf 15 Jahre festlegt, verpflichtet sich das kolumbianische Gesetz zu einem Mindestalter von 18 Jahren. Nicht einmal mit Zustimmung der Eltern können Kinder unter 16 Jahren rekrutiert werden.
Anm. d. Üb.: Die Originalfassung des Artikels verwendete den Begriff „declare one's situation“. Nach Rücksprache wurde sich hier darauf geeinigt, es wortgleich zu übersetzen, da dies der spanischen Originalformulierung am nächsten kommt, selbst wenn das im deutschen Sprachraum ungelenk wirken mag.
2 48 - 1993, Art. 27.
3 Informe de la Defensoría del Pueblo. Servicio Militar Obligatorio en Colombia. Incorporación, reclutamiento y objeción de conciencia. Bogotá, D.C, 2014. Seite 34.
4 48 - 1993, Art. 28.
5 Decreto 4800 de 2011, Art. 178 reglamentado en la Ley 1448 de 2011.
6 642 - 2001, Art. 1º.
7 Fälle, die von Defensoría del Pueblo aufgezeichnet wurden. Für mehr Informationen: http://www.defensoria.gov.co/public/pdf/ServicioMilitarObligatorio.pdf
8 Statement C-879 de 2011.
9 Gesetzesvorhaben 102 - 2008, 115 - 2010, 2 - 2012 und kürzlich Gesetzesvorhaben 20 - 2015.
10 Siehe auch: http://www.defensoria.gov.co/public/pdf/ServicioMilitarObligatorio.pdf
11 Diese Situation wurde von Defensoría del Pueblo - Regional Boyacá berichtet. Beispielhaft dafür sind die Fälle von Nillin Alexánder Pérez, Cristian Javier Pérez und Holan Steven Mayorga Vanegas.
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