Der Fall Osman Murat Ülke

Osman Murat Ülke erklärte seine Kriegsdienstverweigerung am 1. September 1995 in Izmir, und verbrannte seine Einberufungspapiere. Erst mehr als ein Jahr später - am 7. Oktober 1996 - wurde er aufgrund eines Haftbefehles basierend auf Artikel 155, "Entfremdung des Volkes vom Militär", verhaftet. Einmal in den Händen des Militärs wurde er auch an seine Einheit überstellt, wo er jeglichen Befehl verweigerte. Er wurde wiederholt wegen „Ungehorsams" verurteilt, was zu einer Situation führte, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte später als „konstanten Wechsel zwischen Anklage und Zeiten der Inhaftierung" bezeichnete. Dieser Zustand dauerte 2 &fraq12; Jahre, und danach war Osman Murat Ülke noch immer zur Ableistung des Militärdienstes verpflichtet, und somit zu einem klandestinen Leben gezwungen.

Am 24. Januar 2006 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, das diese Behandlung als „ziviler Tod" angesehen werden muss, und eine Verletzung des Artikels 3 der Euro- päischen Menschenrechtskonvention darstellt. Die Türkei wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Obwohl Osman diesen Schadensersatz erhielt, änderte sich die Situation für ihn nicht. Im Juni 2007 wurde ihm ein neuer Haftbefehl zugestellt. Er soll eine Reststrafe, die auf eine Verur- teilung von 1999 zurückgeht, absitzen. Damit widersetzt sich die Türkei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Europarat hat bei einem Treffen im Oktober betont, das Urteile des EGMR „im türkischen Rechtssystem direkt anwendbar sind, entsprechend Artikel 90 der türkischen Verfassung", und hat die Türkei eindringlich aufgefordert, die Verletzung von Osman's Rech- ten zu beenden. Der Fall ist noch nicht beendet...

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