Zeugen Jehovas und Kriegsdienstverweigerung in Korea

Young-il Hong

Die Geschichte der Kriegsdienstverweigerer auf der koreanischen Halbinsel geht bis 1939 zurück. Am 21. Juni des genannten Jahres wurden die ersten japanischen Zeugen Jehovas, die den Militärdienst verweigert hatten, verhaftet. Eine Welle von Verhaftungen von Zeugen Jehovas zog sich am 22. Juni durch Taiwan und am 29. Juni durch Korea. 33 koreanische Zeugen Jehovas wurden daraufhin angeklagt. Die meisten der Zeugen Jehovas, die von 1939 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs in Korea arbeiteten,wurden wegen Kriegsdienstverweigerung inhaftiert.

Kurz nach der Teilung der koreanischen Halbinsel in Nord und Süd nach dem Zweiten Weltkrieg brach der koreanische Krieg aus. Er begann am 25. Juni 1950 und dauerte drei Jahre. Während dieser Zeit verweigerten Zeugen Jehovas aus Gewissensgründen (KDVer) die Einberufung zum Militärdienst sowohl in Nordkorea als auch in Südkorea.

In den Jahren von 1950 bis 1960 wurden die KDVer zu Haftstrafen von ein paar Monaten bis zu einem Jahr verurteilt. Eine Inhaftierung konnte sie normalerweise vom Militätdienst befreien. Ihre Vorstrafen setzten sie jedoch schweren sozialen Diskriminierungen bei der Arbeitssuche aus.

Die Militärregierung, die am 16. Mai 1961 an die Macht kam, begann damit, Druck auf die koreanische Gesellschaft auszuüben. Die am 27.Dezember 1961 gegründeten regionalen Reservestreitkräfte wurden verstärkt. Ex-Soldaten, die zu den Zeugen Jehovas übertraten und KDVer wurden, erhielten Prügel- und Geldstrafen. Die hohen Strafen und wiederholten Gerichtsverhandlungen machten es den KDVern unmöglich, ein normales Leben zu führen oder gar ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Der Oberste Gerichtshof von Südkorea verfügte am 22. Juli 1969 wie folgt: "Die sogenannte Verweigerung aus Gewissensgründen fällt nicht in die Kategorie der in Artikel 17 des Grundgesetzes garantierten Gewissensfreiheit."

Zu Beginn der Siebziger begann die Militärregierung, KDVer auf verschiedene Arten zu unterdrücken. Die jungen Zeugen Jehovas wurden auf unterschiedlichen illegalen Wegen in militärische Trainingslager gebracht. Militärisches Training begann in die Oberschulen im Jahr 1970. Zeugen Jehovas, junge Studenten, verweigerten das militärische Training in den Schulen und wurden sehr schlecht dafür behandelt. Sie bekamen Schläge und andere Körperstrafen. Sie wurden gezwungen, die Schule zu verlassen. Soziale Diskriminierung begann. Mit zunehmer Brutalität bei der Unterdrückung und steigender sozialer Diskriminierung von KDVern in den Siebziger Jahren, hörte sogar die teilweise Verweigerung des Militärdienstes durch einige Religionen auf, die unbewaffneten Dienst akzeptieren, aber Militärdienst am Sabbat verweigern.

Der Obere Gerichtshof hat seit 1960 die KDV der Zeugen Jehovas nicht anerkannt. Am 23. Juli 1985 und 14. September 1992 sprach sich der Gerichtshof gegen KDVer aus und wiederholte die am 22. Juli 1969 getroffene Entscheidung. Das Verwunderliche daran ist, daß diese Entscheidung nicht angibt, warum Kriegsdienstverweigerung nicht unter die Kategorie der Religions- und Gewissensfreiheit fällt.

Als der Trend des Kalten Krieges schwächer und die Dienstzeit in der koreanischen Armee von 30 Monaten auf 26 Monate gesenkt wurde, wurde 1994 in dem Artikel 44 des Militär-Kriminal- Gesetzes - das die Basis für die Bestrafung von Kriegsdienstverweigerern darstellt - die Höchststrafe für Meuterei von zwei auf drei Jahre erhöht.

Trotz der brutalen Behandlung und erhöhten Strafen unter den Militärregierungen nimmt die Zahl der KDVer unter den Zeugen Jehovas in Korea zu (siehe Grafik auf dieser Seite).

Mit zunehmender Demokratisierung Koreas wird die Einstellung der Koreaner zu KDVern toleranter, was zu dem Verschwinden der illegalen Zwangseinberufungsmaßnahmen der Militär- Personalverwaltung seit 2002 führte und es ermöglichte, daß KDVer vor zivilen Gerichten eine geringere Strafe bekommen. Weiterhin legte ein amtierender Richter einen Fall der KDV dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vor, indem er den Anspruch eines Angeklagten, daß das jetzige Militärdienstgesetz, welches Verweigerung aus Gewissensgründen nicht anerkannt, möglicherweise verfassungswidrig sei, unterstützt.

In der Zwischenzeit wurden mehr als 10.000 Zeugen Jehovas wegen KDV bestraft. Am 15. September 2003 saßen 767 Verweigerer der Zeugen Jehovas im Gefängnis.

Da Südkorea ein sehr strenges Militärdienstgesetz eingeführt hat, wurde die Kriegsdienstverweigerung zum Brandmal der Zeugen Jehovas in Korea, da in anderen religiösen Organisationen kaum Verweigerer gefunden werden.

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