Länderberichte und aktuelle Informationen: Venezuela

Last revision: 08 Dez. 2017
08 Dez. 2017

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Letzte Überarbeitung: 09.10. 2017

1 Wehrpflicht

Es gibt sie wieder, die Wehrpflicht

Das „Gesetz zur Erfassung und Rekrutierung zum Zwecke einer vollumfänglichen Verteidigung des Landes“ wurde am 25. Juni 2014 im amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 40.440 verkündet; es setzt das Gesetz über die Teilreform des Gesetzes zur Rekrutierung und Musterung außer Kraft, das am 16. November 2010 von der Regierung erlassen und im amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 39.553 verkündet wurde und mit dem die Einschreibung ins Wehrpflichtigenregister wieder einheitlich verpflichtend wird.

Das Verfahren zur Erfassung der Wehrpflichtigen wird jährlich im Januar, Mai und September durchgeführt. Die erfassten Personen werden gleichmäßig auf die verschiedenen Aufgabenbereiche der FANB genannten Streitkräfte verteilt: Heer, Marine, Militärpolizei (Guardia Nacional), Luftwaffe und Bürgergarde (milicia).

Militärdienst

Das Gesetz gilt für gebürtige oder eingebürgerte männliche Venezolaner einer bestimmten Altersgruppe, juristische Personen, Behörden und private Einrichtungen, ausgenommen die staatlichen oder militärischen Behörden mit Verantwortung im Rahmen der Verfahren der Erfassung und Musterung im Sinne des o. a. Gesetzes und der in ihm enthaltenen Regelungen.

Unter Alter ist in diesem Zusammenhang das Alter zwischen 18 und 60 Jahren zu verstehen; entsprechend erfüllen alle Venezolanerinnen und Venezolaner, die dieser Altersgruppe angehören, die Kriterien für die Erfassung als Wehrpflichtige. Zum Zwecke der Konformität mit dem Wehrdienst erfolgt die Festlegung auf die Altersgruppe zwischen dem jeweils vollendeten 18. und 30. Lebensjahr. Dies entspricht zahlenmäßig einer beträchtlichen Verringerung im Vergleich zu dem außer Kraft gesetzten Gesetz, welches eine Altersgrenze bei 60 Jahren vorsah. Dennoch wird der Bereich der Zusammenarbeit für die Erfassung Wehrpflichtiger ausgeweitet, konkret auf natürliche und juristische Personen, egal ob gebürtige oder eingebürgerte Venezolaner, damit diese ihren Beitrag zur Erfassung der Wehrpflichtigen Hand in Hand mit den zuständigen Verwaltungsbehörden leisten.

Artikel Nr. 41 legt fest, dass alle Venezolaner mit ständigem Wohnsitz im Ausland im Wehrpflichtigenregister eingeschrieben bleiben müssen, wobei eine Zuwiderhandlung sowohl Verwaltungs- als auch Geldstrafen nach sich ziehen kann.

Zwangsweise Einberufung

Die zwangsweise Einberufung venezolanischer Staatsbürger zum Militärdienst ist grundsätzlich verboten. Ein Staatsdiener, der eine solche anordnet oder ausführt, wird gemäß dem entsprechenden Gesetz bestraft. Dennoch kann, wer als Wehrpflichtige(r) erfasst ist, zu dem Kontingent an Venezolanern gehören, deren Einberufung zum Militärdienst auf Grundlage einer jährlichen Reservistenquote, welche der Präsident der Republik und die strategischen Oberbefehlshaber der venezolanischen Streitkräfte festlegen, möglich ist.

Das neue Gesetz legt bezüglich seiner Zielsetzungen die direkte Zusammenarbeit zwischen den Bürgern und den strategischen Oberbefehlshabern der Streitkräfte fest. Gemäß den Artikeln 13, 22, 23 und 36 können persönliche Daten angefordert werden. Hierdurch wird festgeschrieben, dass sowohl natürliche als auch juristische Personen, ob gebürtige oder eingebürgerte Venezolaner sowie die Standesämter zur Zusammenarbeit und Bereitstellen von Informationen gegenüber dem Präsidenten, den Gouverneuren, Bürgermeistern und Vorgesetzten der militärischen Standorte verpflichtet sind, abgesehen vom Dienst an ihrem eigenen Volk. Dies ergänzt die Erarbeitung des Konzepts der „Reservistenquote“, die aus einem Kontingent an Zivilpersonen besteht, welche im Kriegsfall an die Stelle der Soldaten treten können.

In Artikel Nr. 28 ist festgelegt, dass diejenigen, die einberufen werden, um Angehörige der Streitkräfte zu ersetzen, grundsätzlich militärischem Recht sowie weiteren Gesetzen und Vorschriften der venezolanischen Militärgerichtsbarkeit unterliegen. Über sie wird in derselben Weise gerichtet und sie unterliegen denselben Verpflichtungen, wie ein Militärangehöriger und nicht denen eines zivilen Bürgers.

Als solche geborene sowie eingebürgerte Venezolaner im wehrfähigen Alter sind jeweils einem der im Folgenden genannten Zustände zuzuordnen:

  • aktiv
  • beurlaubt
  • Reservist
  • Verweigerer

Als Verweigerer einzuordnen sind:

  • natürliche Personen der genannten Altersgruppe, die sich binnen der im Gesetz genannten Frist nicht in das Wehrpflichtigenregister eintragen
  • natürliche Personen der genannten Altersgruppe, die sich in das Register eingetragen haben, im Anschluss an ihre Einberufung jedoch weder Wehrdienst noch Zivildienst leisten
  • juristische Personen, die binnen der im Gesetz genannten Frist ihre Registrierungspflichten nicht erfüllen

2 Nichtantreten und Desertierung

Möglichkeiten der Umgehung des Militärdienstes ohne als Wehrdienstverweigerer eingestuft zu werden:

  • vorübergehende Bescheinigung der Wehrunfähigkeit
  • Bescheinigung der dauerhaften Wehrunfähigkeit
  • Vorlegung einer Heiratsurkunde oder Bescheinigung über eine Lebenspartnerschaft
  • wer dauerhaft alleiniger Hauptverdiener eines Haushalts ist
  • Absitzen einer Haftstrafe nach einer rechtskräftigen Verurteilung

Artikel Nr. 71 legt fest, dass diejenigen, die als Wehrpflichtige erfasst und zur Ableistung ihres Wehrdienstes einberufen sind, als ungeeignet für Kriegseinsätze eingestuft werden können, wobei eine solche Begründung im Ermessen der für die Musterung zuständigen Beamten liegt.

In Übereinstimmung mit den vorgenannten Begründungen wird in Artikel Nr. 83 festgelegt, dass an einer Hochschule eingeschrieben Studenten auf entsprechenden Antrag hin Zivildienst anstelle des Wehr-/Militärdienstes ableisten können. Wie in Artikel Nr. 89 festgelegt, handelt es sich dabei um außerplanmäßige Auszeiten aus medizinischen und sozialen Gründen, die zu begründen sind.

Ausschließlich eine vom IVSS bescheinigte, vorübergehende oder dauerhafte Unfähigkeit zum Wehr- oder Kriegsdienst wird als Begründung dafür, diesen nicht ableisten zu müssen, anerkannt. Aus diesem Grund wird von juristischen Personen, welche die Quote von 5 % Beschäftigten mit einer Behinderung in ihrem Betrieb einhalten, die Registrierung Wehrpflichtiger gefordert.

Anstellungen, Verpflichtungen oder Beschäftigungsverhältnisse: Arbeiter und Angestellte können nicht von ihrer Verpflichtung im Zuge der Festlegung der rechtskräftigen Reservistenquote befreit werden. Vielmehr legt Artikel Nr. 33 fest, dass der Arbeitgeber die Teilnahme seiner Beschäftigten an militärischen Übungen und Einsätzen erleichtern und diesen sowohl ihre Arbeitsstelle als auch ihren Lohn garantieren muss. Laut Gesetz muss der Arbeitgeber von seinen Beschäftigten verlangen, dass sie in das Wehrpflichtigenregister eingetragen sind oder werden. Bei Zuwiderhandlung kann der Arbeitgeber von den zuständigen Verwaltungsbehörden eine Strafe auferlegt bekommen und auf dem Dienstweg sanktioniert werden, beispielsweise, wenn es um die Ausstellung von Zertifikaten wie der „Bonität des Unternehmens” (Solvencia laboral) geht.

Strafen

Sanktionen, die all diejenigen treffen können, die als natürliche Personen ihre Registrierung unterlassen:

  • Unterlassen der Einschreibung im Falle natürlicher Personen: 5 bis 15 Abgabeneinheiten (U.T.) (Art. 100)\ zwischen 885 und 2.655 Bolívares
  • Geldstrafe für natürliche Personen wegen Unterlassung der Aktualisierung ihrer Daten: 5 bis 10 U.T. (Art. 102)\zwischen 885 und 1.770 Bolívares
  • Unterlassen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst im Anschluss an die Erfassung als Wehrpflichtiger: 50 bis 100 U.T. (Art. 105), zwischen 8.850 und 17.700 Bolívares
  • Zuwiderhandelnde Beamte: 300 bis 500 U.T., zudem Eröffnung eines Dienstaufsichtsverfahrens (Art. 108) zwischen 53.100 und 88.500 Bolívares.

Die gegenwärtige Gesetzgebung sieht für naürliche Personen keine Freiheitsstrafen als Sanktion vor.

Die Sanktionen für juristische Personen wegen Unterlassen der Registrierung sind folgende:

  • Anforderungen hinsichtlich der Dokumentation: Organe oder Verwaltungsbehörden (staatlich oder privat), Arbeitgeber nach dem öffentlichen oder privaten Recht, Vertreter von Genossenschaften oder Gemeinderäten werden mit einer Sanktion belegt, wenn sie vor dem Abschluss eines Arbeitsverträgen vom jeweiligen Bewerber keine Bestätigung fordern, welche die Einschreibung oder Aktualisierung der Daten im Langzeitregister des Wehrdienstes oder die Ableistung desselbigen bescheinigt. Die Bestrafung besteht aus 30 bis 40 U.T. (Art. 99; zwischen 5.310 und 7.080 Bolívares), ohne Möglichkeit der Minderung anderer in diesem Zusammenhang von Verwaltungsbehörden auferlegter Strafen.
  • Unterlassung der Aktualisierung von Daten bei einer juristischen Person: Juristische Personen, die einen Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes, die Eröffnung einer Unternehmensniederlassung, Änderung der Firmenbezeichnung, Branchenwechsel oder Änderung des Unternehmenszwecks oder einen anderweitigen Vorgang, welcher die ursprüngliche Situation des Unternehmens im Hinblick auf das „Register für ganzheitliche Verteidigung“ verändert, nicht melden, wird eine Geldstrafe in Höhe von 50 bis 100 U.T. auferlegt, ohne Möglichkeit der Minderung anderer in diesem Zusammenhang von Verwaltungsbehörden auferlegter Strafen.
  • Unterlassen der Einschreibung bei juristischen Personen: Juristischen Personen, die ihrer Pflicht zur Einschreibung in das „Register für ganzheitliche Verteidigung“ binnen der vom Gesetz hierfür vorgegebenen Frist nicht nachkommen, werden Sanktionen in Form von Geldstrafen zwischen 50 und 150 U.T. (Art. 101; zwischen 8.850 und 26.550 Bolívares) auferlegt, ohne Möglichkeit der Minderung anderer in diesem Zusammenhang von Verwaltungsbehörden auferlegter Strafen.

Die staatlichen Sanktionen, die wegen Unterlassens der Registrierung, Nicht-Antreten des Militärdienstes, Verweigerung der Aktualisierung von Daten oder aus einem anderen im Gesetz angeführten Grund erlassen werden, wirken sich nur geringfügig auf das Betriebsvermögen aus. Dennoch ist die eventuelle Auferlegung von Sanktionen durch Verwaltungsbehörden, z. B. Ablehnen der Ausstellung von Zertifikaten des Typs „Bonität des Unternehmens” (Solvencia laboral) für juristische Personen, mit großer Sorgfalt zu prüfen.

Wiederholte Zuwiderhandlung: Juristischen Personen, die ihrer Pflicht zur Aktualisierung ihrer Daten im „Register für ganzheitliche Verteidigung“ wiederholt nicht nachkommen, werden Geldstrafen in Höhe von 150 bis zu 250 U.T. auferlegt. Diese können innerhalb von 30 Tagen wieder zurückgenommen werden. Am Tag der Aussprechung der Sanktion betragen diese zwischen 250 und 350 U.T. (Art. 104; zwischen 44.250 und 61.950 Bolívares, ohne Möglichkeit der Minderung anderer in diesem Zusammenhang von Verwaltungsbehörden auferlegter Strafen.

3 Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen

Der große Unterschied zwischen dem früheren Gesetz und dem derzeit geltenden besteht in der Aufnahme von Bestrafungen in das neue Wehrerfassungsgesetz. In diesem wird das Bild des Wehr- beziehungsweise Kriegsdienstverweigerers klar umrissen. Gleiches gilt auch für natürliche Personen, welche ihre Einschreibung unterlassen, auf eine Einberufung nicht reagieren oder ihre im Wehrpflichtigenverzeichnis hinterlegten Daten nicht aktualisieren. Somit wird die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als unantastbarer Grundsatz der Verfassung in Artikel Nr. 61 und 134, in denen der Zivildienst als Alternative gestattet wird, durch eine weniger großzügige Regelung ersetzt.

Das „Gesetz über Erfassung und Musterung zum Zwecke einer vollumfänglichen Verteidigung des Volkes“ legt für natürliche und juristische Personen die Unumgänglichkeit der Einschreibung in das Wehrpflichtigenverzeichnis fest und verletzt dabei die Artikel 20, 21, 52, 61, 87, 102 und 134 der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela, die Artikel 18 und 22 des „Paktes über Bürgerrechte und politische Rechte“, die Artikel 18 und 20 der „Universellen Erklärung der Menschenrechte“ und den Artikel 22 der „Amerikanischen Erklärung der Rechte und Pflichten des Menschen“.

Artikel 132 der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela präzisiert die Förderung und Verteidigung der Menschenrechte als Pflicht aller Menschen.

Das Gesetz stellt einen offensichtlichen Gegenentwurf zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in den Artikeln 31.1 (f.), 38, 39, 41, 42 und 50 dar. Daher wirkt es wie eine Verpflichtung natürlicher Personen zum Einschreiben in das Wehrpflichtigenverzeichnis.

In den Artikeln 31.1 (f.) und 35 wird die Verbindlichkeit der Registrierung festgelegt bzw. im Umkehrschluss die Bezeichnung ‚KRIEGSDIENSTVERWEIGERER‘ definiert, wohingegen die Artikel 38, 39, 40, 41 und 42 eine Andeutung in Richtung der Verpflichtung machen, welche sowohl auf juristische als auch natürliche Personen, die im Wehrpflichtigenverzeichnis aufgeführt sind, zurückfällt und ebenso – wenn eine Einschreibung bereits erfolgt ist – die Aktualisierung der Daten umfasst.

Sehr wichtig ist die genaue Begutachtung des Artikels Nr. 50. Dieser geht über die Verpflichtung zum Einschreiben in das Wehrpflichtigenverzeichnis hinaus und legt die Verpflichtung dar, die auf Erziehungs- und Bildungsverantwortliche öffentlicher wie privater Einrichtungen zurückfallen, d. h. auf Väter, Mütter etc., deren Verantwortungsbereich Betreuung, Anweisung und Beaufsichtigung venezolanischer Bürgerinnen und Bürger, egal ob gebürtig oder eingebürgert, welche der für die Erfassung erforderlichen Altersgruppe angehören, umfasst. Hierbei handelt es sich jedoch um einen legislativen Leerlauf, da das häufigste Alter in der nationalen Gesetzgebung und vor allem das, welches für die Erfassung der Wehrpflichtigen erforderlich ist, 18 Jahre beträgt. Möglicherweise ebnet diese Art der Verpflichtung den Weg für die Militarisierung der Jugend mittels Strategien wie der Anordnung Nr. 001-16, in der von der Ausbildung „schlagkräftiger bolivarischer Soldaten im Jahr 2016“ die Rede ist, im Zuge dessen der Weg hin zur Ausbildung und Militarisierung von Kindern und Jugendlichen geebnet werden würde, zum Zwecke der Betonierung des Status Quo.

Im Rahmen der Fähigkeiten, die im Zuge der freien Entfaltung der eigenen Persönlichkeit zusammen mit der Gewissensfreiheit erworben werden, kann sowohl das natürliche als auch das juristische Subjekt den Wehr- oder Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigern, was dann dem Recht entspräche, Befehle nicht auszuführen, sondern zurückzuweisen oder zu verweigern, wenn sie im Widerspruch zu unseren Glaubensüberzeugungen, ethischen Prinzipien und Werten stehen, und sogar dann, wenn diese nicht mit unserem Gewissen übereinstimmen.

Als Grundlage können wir den Inhalt von Artikel 18 der „Erklärung der universellen Menschenrechte“ heranziehen, gleichsam Artikel 18 des „Paktes über Bürgerrechte und politische Rechte“, an dem sich der venezolanische Staat seit dem Jahr 1978 beteiligt, sowie den Artikel 12 des Vertrages „Convención Americana“. Darüber hinaus hat die Kommission für Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNO) in der Resolution 1995/83 vom 8. März 1995 das Recht eines jeden Einzelnen darauf, während einer allgemeinen Wehrpflicht die Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen als legitime Ausübung des Rechts auf die Freiheit von Denken, Gewissen und Religion zu erklären, anerkannt.

Folglich hat jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht darauf, sich gegen offizielle Bestimmungen, welche dem eigenen Glauben oder den eingen Überzeugungen zuwider laufen, zur Wehr zu setzen. Die Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela selbst erlaubt die Unterlassung der Teilnahme an militärischen Handlungen. Daher verletzt das Wehrpflichtigenverzeichnis, das mit dem Erlass des o. a. und hier betrachteten Gesetzes bindend wird, Menschenrechte. Besagtes Verzeichnis darf ausschließlich im Bezug auf diejenigen genutzt werden, die freiwillig in die Armee eintreten oder ihren Wehrdienst fakultativ ableisten.

6 Allgemeine Evaluierung

Es existiert eine „Erpressung durch öffentliche Wohlfahrt“, welche der Staat in Bezug auf die Registrierung für den Wehrdienst vornimmt, wenn er in Artikel 66 eine Garantie der allgemein- und zahnmedizinischen Versorgung, der dauerhaften Sicherung von sozialen Projekten, Versorgung mit Kleidung, Lebensmitteln, Wohnungen sowie eines Mindestlohns ausspricht. Dies lässt erahnen, dass die strategischen Oberbefehlshaber der Streitkräfte darauf abzielen, Sozialleistungen für die eigenen Interessen zu nutzen.

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03 Okt. 2017

Am 25. Juni 2014 verkündete das venezolanische Parlament im amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 40.440 „Das Gesetz über die Erfassung und Musterung zum Zwecke der vollumfänglichen Verteidigung des Volkes“, welches das Gesetz über die teilweise Reform des Gesetzes über Rekrutierung und Musterung außer Kraft setzt, das am 16. November 2010 von der Regierung verabschiedet und im amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 39.553 verkündet wurde und mit dem die Einschreibung zum Wehrdienst wieder zum Normalfall wird.